Pflegende Angehörige stehen unter bestimmten Voraussetzungen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Zuständig sind in erster Linie die Träger der kommunalen Unfallversicherung sowie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.
Unfallversicherungsschutz bei der häuslichen Pflege
Das Sachgebiet Pflegende Angehörige unterstützt die zuständigen UV-Träger bei ihren Bemühungen zur Prävention für die nicht erwerbsmäßig Pflegenden.
Denn es ist unser Ziel, auch auf diesem Wege die Sicherheit und Gesundheit pflegender An- und Zugehöriger zu stärken. Deshalb befasst sich das Sachgebiet unter anderem mit folgenden Handlungsfeldern:
Dabei ist unsere Sichtweise auf die nicht erwerbsmäßige Pflege ganzheitlich und lebensweltübergreifend.
Als Sachgebiet der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung fördern wir zudem eine einheitliche Fachmeinung innerhalb der Unfallversicherungsträger zum Themenbereich der Pflegenden An- und Zugehörigen.
Bundesweites Pflegetelefon:
+49 30 20 17 91 31
BMFSFJ - Pflegetelefon und Informationsportal "Wege zur Pflege"
Die häusliche Pflege gesund gestalten: Aktion Das sichere Haus (DSH) "Ich pflege. Das Magazin für pflegende Angehörige"
Stärkung der Gesundheitskompetenz:
Vereinbarkeit der nicht erwerbsmäßigen Pflege mit dem Beruf:
Wohnraumanpassung
Organisation der nicht erwerbsmäßigen Pflege:
Hilfsmittelnutzung: