Bezug von GS-Zeichen und
DGUV Test Zeichen

Muster GS-Zeichen und DGUV Test-Zeichen

Bild: © DGUV Test

Wenn Sie im Besitz einer gültigen

  • GS-Prüfbescheinigung des DGUV Test oder
  • DGUV Test-Prüfbescheinigung oder Zeichengenehmigung (BG-Prüfbescheinigung)

sind, können Sie auf Ihren Produkten das entsprechende Prüfzeichen anbringen.

Ihren Kunden signalisieren Sie damit: Unser Produkt wurde von einer unabhängigen Stelle auf Sicherheit und Gesundheitsschutz geprüft.


Welche Möglichkeiten haben Sie zum Bezug der Prüfzeichen?

Was ist zu beachten?

  • Bei Bestellungen geben Sie bitte immer die Nummer der Prüfbescheinigung und unsere Prüf- und Zertifizierungsstelle an. Die Nummer dient einerseits zum Überprüfen der Gültigkeit, zum anderen werden auf fast allen unseren Zeichen die Zertifikatsnummern zur Identifikation angegeben: Das schützt Sie und uns vor missbräuchlichen Gebrauch!
  • Wenn Sie keine Plaketten bestellen möchten und ein digitales Zeichen beziehen: Das GS-Zeichen und DGUV Test Zeichen müssen so beschaffen sein und auf dem Produkt angebracht werden, dass sie dauerhaft lesbar sind und nicht ohne Zerstörung abgelöst werden können.
  • Bestellungen sind nur auf gültige Zertifikate des DGUV Test möglich.
  • Der Verkauf der Zeichen erfolgt durch die Walker Etiketten GmbH (). Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Walker Etiketten GmbH, einzusehen unter
    www.walker-etiketten.de/media/files/prospekte/AGB_walker.pdf () (nicht barrierefrei).
  • Bitte verwenden Sie das Bestellformular (siehe Download-Links weiter oben).

Verwendungshinweise:

  • Mit dem GS- oder DGUV Test Zeichen dürfen die dem geprüften Baumuster entsprechenden Produkte nur so lange gekennzeichnet werden, wie das zu Grunde liegende Zertifikat gültig ist. Nachdem das Zertifikat ungültig geworden ist, darf an nachfolgend gefertigten Produkten das GS-Zeichen oder DGUV Test-Zeichen nicht mehr angebracht werden.
  • Das GS-Zeichen bzw. DGUV Test Zeichen ist, so weit möglich, neben dem Firmenzeichen oder Typenschild anzubringen.
  • Weitere Hinweise zur Kennzeichnung von Produkten siehe Abschnitt 3.5 der
    DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsordnung (Teil 1: Zertifizierung von Produkten, Prozessen und QM-Systemen)

Download

Bestellformular GS-Zeichen und DGUV Test Zeichen (nicht barrierefrei):

deutsch (PDF, 775 kB, nicht barrierefrei)
englisch (PDF, 775 kB, nicht barrierefrei)

Kundeninformation zum neuen DGUV Test Zeichen ab April 2017 (nicht barrierefrei)

deutsch (PDF, 139 kB, nicht barrierefrei)
englisch (PDF, 140 kB, nicht barrierefrei)

Kundeninformation zum neuen GS-Zeichen ab September 2016 (nicht barrierefrei)

deutsch (PDF, 234 kB, nicht barrierefrei)
englisch (PDF, 234 kB, nicht barrierefrei)

Bestellungen

Walker Etiketten GmbH
Tannenbergstraße 123
73230 Kirchheim/Teck

Telefon: +49-7021-9406-0
Telefax: +49-7021-9406-25

Ansprechpartner

Geschäftsstelle DGUV Test
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
Tel: +49 30 13001-4566
Fax: +49 30 13001-864566