02.09.2026
Personenzertifikate, die nach SCC (Sicherheits Certifikat Contraktoren) Version 2011 ausgestellt wurden, werden ab dem 1. November 2026 nicht mehr anerkannt. Diese Regelung gilt auch, wenn auf dem Zertifikat ein späteres Gültigkeitsdatum angegeben ist. Die akkreditierte SCC-Personenzertifizierungsstelle im DGUV Test bietet Prüfungen nach dem aktuellen SCC-Regelwerk „SGU-Personal VAZ 2021“ an.
Beschäftigte und Führungskräfte, die für ihre Tätigkeit ein SCC-Personenzertifikat benötigen, sollten jetzt überprüfen, nach welchem Regelwerk ihr Zertifikat ausgestellt wurde. Zertifikate auf Grundlage von SGU-Prüfungen nach SCC-Dokument 017 beziehungsweise 018, werden ab dem 1. November 2026 nicht mehr anerkannt. Dies gilt auch dann, wenn auf dem Zertifikat ein späteres Ablaufdatum angegeben ist.
SCC-Personenzertifizierungen werden in der Regel dann verlangt, wenn Beschäftigte oder Führungskräfte als Fremdfirmenmitarbeitende auf dem Gelände eines Auftraggebers tätig werden und dieser einen Nachweis über Kenntnisse im Bereich Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz (SGU) fordert.
Wer ein gültiges SCC-Personenzertifikat benötigt, muss eine Prüfung nach dem aktuell geltenden SCC-Regelwerk ablegen. Die akkreditierte SCC-Personenzertifizierungsstelle im DGUV Test bietet hierfür Prüfungstermine an. Eine vorherige Schulung ist nicht erforderlich. Die Vorbereitung auf die Prüfung erfolgt eigenständig.
Informationen zu freien Terminen und zur Anmeldung:
Weitere Informationen zur Gültigkeit der Zertifikate oder zum Prüfungsumfang:
DGUV Test
SCC-Personenzertifizierungsstelle
Fachbereich Bauwesen
E-Mail: scc2026(at)bgbau.de
Tel.: +49 30 85781-949
Geschäftsstelle DGUV Test
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