TAVAÜ, Geldtransportkoffer, technische Transportsicherung, IBNS

DGUV bietet Eignungsprüfung für technische Transportsicherung.
Bild: © BG Verkehr

Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Wach- und Sicherungsdienste“ (DGUV Vorschrift 23) besteht die Möglichkeit, Geldtransporte mit Boten mit einer Person durchzuführen. Der Verzicht auf die sichernde Person setzt allerdings voraus, dass der Bote eine geeignete „Technische Transportsicherung“ einsetzt. Diese reduziert das Risiko eines Überfalls, in dem bei unbefugtem Zugriff die enthaltenen Banknoten unbrauchbar gemacht werden und somit für einen Täter wertlos sind. Dies erfolgt in der Regel über spezielle Tinte, mit der die Banknoten dauerhaft eingefärbt werden.

Damit die eingesetzten „Technischen Transportsicherungen“ das Risiko eines Überfalls nachhaltig reduzieren, wird hierfür eine Eignungsprüfung im Rahmen von DGUV TEST angeboten. Diese Prüfungen werden zusammen mit dem Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) und der Falschgeldstelle der Bundesbank durchgeführt. Herbei wird neben der Funktionssicherheit auch der Einfärbegrad der enthaltenen Banknoten überprüft.

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