FAQ zur neuen EU-Maschinenverordnung 2023/1230

13.10.2025

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Symbolbild FAQ. Foto: Web Buttons Inc - stock.adobe.com

Die EU-Verordnung (EU) 2023/1230 löst die bisherige Maschinenrichtlinie ab und gilt ab dem 20. Januar 2027 verbindlich in allen Mitgliedsstaaten. Die Verordnung verfolgt das Ziel, die Maschinensicherheit an den aktuellen Stand der Technik anzupassen. Für Hersteller bringt sie Neuerungen mit sich - von Anforderungen an Maschinen, die über Ansätze von maschinellem Lernen verfügen sowie der Schutz gegen Korrumpierung. Diese Anpassungen und die Stichtagsregelung werfen Fragen auf: Was gilt zum Beispiel für Maschinen, die vor dem Stichtag produziert wurden? Müssen sie nachgerüstet werden? Antworten auf diese und weitere Fragen hat DGUV Test in den FAQ zur Maschinenverordnung zusammengestellt.

Veranstaltungstipp: Mensch-Roboter-Kollaboration 2.0 - Sichere Zusammenarbeit unter der neuen EU-Maschinenverordnung am 5. und 6. März 2026