Qualitätsmanagement als
Organisationsinstrument

Quadratischer Ausschnitt einer Tastastur, auf der Taste in der Mitte stehen die Buchstaben

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Qualitätsmanagement ist ein sinnvolles Instrument für die Organisation eines Unternehmens.

Es hilft dem Unternehmen dabei

  • die Kosten, die bei der Produktion entstehen, zu senken,
  • den Kundenforderungen gerecht zu werden,
  • das Vertrauen in die Qualität der Produkte zu stärken

und schließlich,

  • bei der Abwehr von Haftungsansprüchen, die durch Produkte entstehen können.

Kostensenkung

Die Reduzierung von Fehlern und ihre Fehlerursachen mindert die Herstellungskosten der Produkte. Ebenso tragen zur Kostenreduzierung eine klare Regelung der Verantwortungen und Befugnisse der Mitarbeiter sowie festgelegte Beschreibungen der Prozesse bei. Dadurch werden Kompetenzstreitigkeiten vermieden und Doppel- oder Mehrfacharbeiten ausgeschaltet.

Kundenforderungen

Im Rahmen der eigenen Lieferantenbewertung verlangen die QM-zertifizierten Unternehmen sowie die Auftraggeber öffentlicher Ausschreibungen zunehmend auch von ihren Auftragnehmern den Nachweis eines QM-Systems. Dies hat auch Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen. Einführung und Zertifizierung eines QM-Systems sind somit ein wichtiges Mittel zur Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit geworden.

Vertrauenssteigerung

Für die immer weiter steigenden Anforderungen an die Produkte müssen Unternehmen ein System entwickeln, das alle Unternehmensbereiche erfasst und konsequente Ziele und Vorgaben für die Durchführung der einzelnen Prozesse definiert. Damit kann die Qualität der Produkte messbar gesteigert werden.

Abwehr von Haftungsansprüchen

Das am 1.1.1990 in Kraft getretene Produkthaftungsgesetz bürdet dem Hersteller eine besonders hohe Verantwortung für die von ihm hergestellten Produkte auf. Die Ersatzpflicht des Herstellers ist jedoch ausgeschlossen, wenn z. B. das Produkt den Fehler, der den Schaden verursacht hat, noch nicht hatte, als der Hersteller es in den Verkehr brachte, oder der Fehler nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zu dem Zeitpunkt nicht erkannt werden konnte, an dem der Hersteller das Produkt in den Verkehr brachte.

Der Hersteller ist also gemäß § 1 des Produkthaftungsgesetzes zum Nachweis verpflichtet, dass der Fehler ursprünglich nicht vorhanden war bzw. nicht gefunden werden konnte. Er muss belegen können, dass er alles Notwendige getan hat, um diesen Fehler zu vermeiden bzw. festzustellen. Dies gelingt ihm, wenn er über ein gut dokumentiertes und wirkungsvolles QM-System verfügt, mit dem er die Erfüllung seiner Pflichten lückenlos nachweisen kann.

Kontakt

Geschäftsstelle DGUV Test
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
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Fax: +49 30 13001-864566