Sportbootrichtlinie 2013/53/EU (Recreational Craft Directive RCD)

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Bild: artthink

Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen an Sportboote und Wassermotorräder

Für Sportboote und Wassermotorräder ist ab dem 18.01.2017 die neue Richtlinie 2013/53/EU anzuwenden. Diese Rechtsvorschrift zielt darauf ab, ein hohes Sicherheitsniveau für den Verbraucher zu gewährleisten, die Geräusch– und Abgasemissionen zu regeln sowie Hemmnisse im Handel mit diesen Wasserfahrzeugen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft abzubauen.

Die Richtlinie für Sportboote gilt für den Entwurf und Produktion von Sportbooten mit einer Rumpflänge von 2,5 m bis 24 m, die für Sport- und Freizeitzwecke bestimmt sind und für Wassermotorrädern, die weniger als 4 m Rumpflänge besitzen. Sie gilt nicht für gewerblich genutzte Boote, Rennboote, Kanus, Kajaks, Gondeln, Tretboote oder Surfbretter. Die Grenzwerte der Sportbootrichtlinie hinsichtlich Abgas- und Geräusch-emissionen gelten für alle Arten von Antriebsmotoren.

Konformitätsbewertungsverfahren

Sportboote müssen wie viele andere Produkte der EU mit einer EG-Konformitätserklärung versehen sein und eine CE-Kennzeichnung tragen. Hiermit versichert der Hersteller, dass das Produkt den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Sportbootrichtlinie 2013/53/EU entspricht.
Hersteller von Sportbooten müssen bei der Durchführung der Konformitätsbewertungsverfahren je nach Entwurfskategorie (A, B, C, D) und Bootslänge einige Prüfungen, Kontrollen und Fertigungsüberwachungen durch eine notifizierte Stelle durchführen lassen. Näheres finden Sie im Kapitel IV der Sportbootrichtlinie 2013/53/EU.

Die Prüf- und Zertifizierungsstelle Fachbereich Verkehr und Landschaft (VL) im DGUV Test

Die Prüf - und Zertifizierungsstelle VL im DGUV Test ist für den Bereich der Sportbootrichtlinie 2013/53/EU durch die ZLS (Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik) notifiziert und gelistet. Darüber hinaus ist die Prüf- und Zertifizierungsstelle VL durch die DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) für den Bereich der Sportbootrichtlinie 2013/53/EU akkreditiert.

Sie uns, wir erörtern mit Ihnen gerne die ersten Schritte einer Prüfung und Zertifizierung.

Weiterführende Links
Zur Homepage der Prüf-und Zertifizierungsstelle VL
Sportbootrichtlinie 2013/53/EU vom 20.11.2013
zur ZZM Datenbank (zentrales Zertifikats Management)

Notifizierte Stelle

Ansprechpartner

Fachbereich Verkehr und Landschaft
Prüf- und Zertifizierungsstelle im DGUV Test
Ottenser Hauptstraße 54
22765 Hamburg
Tel: +49 40 3980-1986
Fax: +49 40 3980-1999