Schnellanfrage zur Kontrolle von GS-Zeichen des DGUV Test

Wenden Sie sich zur Überprüfung von GS-Zertifikaten an die ausstellende GS-Stelle.
Bild: © Christos Georghiou - Fotolia

Das GS-Zeichen bestätigt einem Hersteller, dass sein Produkt den rechtlichen Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz entspricht. Händler stehen bei ihrer Einkaufsentscheidung aber gelegentlich vor der Situation, dass ein GS-Zeichen auf einem Produkt gefälscht und das Produkt unsicher sein könnte.

Kontrolle durch Importeure

Importeure müssen Produkte mit dem GS-Zeichen vor dem Verkauf daraufhin überprüfen, ob tatsächlich eine GS-Bescheinigung vorliegt. Das verlangt seit 1.12.2011 das Produktsicherheitsgesetz (§ 22 Abs. 5). Die Überprüfung muss dokumentiert werden (Datum der Überprüfung, Name der ausstellenden GS-Stelle, Nummer der Beischeinigung über die Zuerkennung des GS-Zeichens).


Gemeinsame Empfehlung der Spitzenverbände des Handels und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Das Bundesarbeitsministerium und die Verbände des Handels empfehlen dem Handel außerdem folgende Maßnahmen ("Schnellanfrage"):

  1. Wenn einem Händler Anhaltspunkte vorliegen, dass ein ihm angebotenes Produkt mit GS-Zeichen unsicher sein könnte oder er Zweifel hat, ob dem GS-Zeichen tatsächlich eine GS-Bescheinigung zugrunde liegt, verlangt er vom Anbieter eine kopierfähige Ausfertigung des GS-Zertifikats. 
  2. Mit dem ausgehändigten GS-Zertifikat bittet der Händler die ausstellende GS-Stelle darum, das GS-Zertifikat zu überprüfen. 
  3. Der Händler bezieht die rechtzeitige Antwort auf seine Anfrage in seine Kaufentscheidung ein.

DGUV Test: Einfache und schnelle Auskunft

Wir haben die Schnellanfrage für die von uns ausgestellten Zertifikate wesentlich vereinfacht: Über die Zertifikatsrecherche des DGUV Test können Sie unsere gültigen Zertifikate schnell und einfach recherchieren. Aber natürlich können Sie auch unsere Prüf- und Zertifizierungsstellen oder die Geschäftsstelle DGUV Test direkt ansprechen: Kontakt

Liste der GS-Stellen

Auf der Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) () können Sie alle GS-Stellen recherchieren. Die BAuA bietet dort auch ein pdf-Formular an, das zur Schnellanfrage genutzt werden kann.

Bild: DGUV Test

Bitte berücksichtigen Sie, dass wir als DGUV Test nur Auskunft über GS-Zertifikate geben können, die von einer unserer Prüf- und Zertifizierungsstellen ausgestellt wurden (siehe Logo oben links neben dem GS-Zeichen).

Für andere GS-Zertifikate, z.B. von TÜV-Stellen, wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechende Prüf- und Zertifizierungsstelle.


Meldung von Produkten mit gefälschtem GS-Zeichen

Besteht der Verdacht, dass ein Produkt ein gefälschtes GS-Zeichen trägt, kann dies den Marktüberwachungsbehörden über deren Internetsystem ICSMS (www.icsms.eu ()) gemeldet werden.

Ansprechpartner

Geschäftsstelle DGUV Test
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
Tel: +49 30 13001-4566
Fax: +49 30 13001-864566