Konformitätsbewertung von Produkten

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Je nach Produkt können verschiedene Verfahren zur Konformitätsbewertung zum Einsatz kommen. Welches anzuwenden ist, hängt von der entsprechenden Richtlinie und vom Risikopotenzial des Produktes ab.

Im einfachsten Fall kann der Hersteller das Verfahren völlig eigenständig durchführen. In einigen Fällen müssen aber auch Prüf- und Zertifizierungsstellen eingeschaltet werden.


Der Hersteller kann sich unter allen zugelassenen Stellen eine ihm kompetent scheinende Stelle aussuchen. Hier bieten sich die Prüf- und Zertifizierungsstellen im DGUV Test an.

Auch wenn keine Prüf- und Zertifizierungsstelle eingeschaltet werden muss, aber Sie sicher sein wollen, dass Sie die EU-Vorschriften auch tatsächlich einhalten: Bei DGUV Test sind Sie an der richtigen Stelle.

Eine freiwillige Prüfung und Zertifizierung hilft außerdem dem Hersteller bei der Beurteilung seines Produktes, da vorhandene Schwachstellen aufgedeckt werden. Mit dem GS-Zeichen und dem DGUV Test Zeichen signalisieren Hersteller außerdem ihren Kunden: Meine Produkte sind ausgezeichnet sicher.

Kontakt

Geschäftsstelle DGUV Test
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
Tel: +49 30 13001-4566
Fax: +49 30 13001-864566