Wir über uns

Zur Unterstützung des Präventionsauftrags richtet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Fachbereiche ein. Dabei bleiben Selbstständigkeit der Mitglieder und deren gesetzlicher Aufgaben und Pflichten gewahrt. In Fachbereichen werden Sachgebiete nach fachlich/inhaltlichen Kriterien zusammengefasst.

Prävention ist eine der grundlegenden gesetzlichen Aufgaben der gewerblichen und öffentlichen Unfallversicherungsträger. Ihr Ziel ist, Arbeits- und Wegeunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten sowie eine wirksame Erste Hilfe sicherzustellen.

Aufgabe der Fachbereiche ist, innerhalb ihrer Zuständigkeit die DGUV und deren Mitglieder, staatliche Stellen, Hersteller und andere Interessierte in Fragen der Prävention fachlich zu beraten und zu unterstützen. Werden sie für Betriebe, Unternehmen, Versicherte und Betreiber von Einrichtungen und Anlagen tätig, sprechen sie sich mit dem jeweils zuständigen Unfallversicherungsträger ab.

Die Fachbereiche sollen eine für alle Unfallversicherungsträger verbindliche, einheitliche und gesicherte Fachmeinung bilden und die fachlichen Interessen aller Unfallversicherungsträger vertreten. Sie wirken intensiv in der Normung mit und können Produkte, Personen und Managementsysteme prüfen und zertifizieren. Die von den Fachbereichen getroffenen Entscheidungen, insbesondere die zu DGUV-Vorschriften und Regeln gegenüber Dritten getroffenen Auslegungen und die von ihnen durchgeführten Prüfungen und Zertifizierungen, werden von den Unfallversicherungsträgern anerkannt und beachtet.

Den Sachgebieten obliegen insbesondere folgende Aufgaben:

  • Beobachtung, Auswertung sowie Förderung von Entwicklungen im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes;
  • Zusammenführung von Erkenntnissen, Erfahrungswissen und Fachmeinungen;
  • Ableitung von Präventionsmaßnahmen und Strategien;
  • Erarbeitung praktischer Lösungen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutzproblemen;
  • Beratung von UV-Trägern, staatlichen Stellen, Betrieben (im Zusammenwirken mit dem zuständigen UV-Träger), Herstellern (Konstrukteure und Planer) sowie anderer interessierter Kreise in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz betreffenden Fragestellungen;
  • Bildung von und Beteiligung an Messekommissionen;
  • Kooperation mit externen Gremien und Fachleuten;
  • Entwicklung praxis- und zielgruppenorientierter Medien, Seminare und Schulungskonzeptionen;
  • Unterstützung beim Transfer der Präventionserkenntnisse für die betriebliche Praxis;
  • Unterstützung bei der Verbreitung und Evaluation von Produkten und Dienstleistungen (z. B. durch Beteiligung an Fachtagungen, Messen und Ausstellungen);
  • Interessenvertretung in internen und externen Fachgremien (z. B. staatliche Ausschüsse, Normung etc.);
  • Initiierung und Begleitung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben;
  • Erarbeitung von Entwürfen zum DGUV Vorschriften- und Regelwerk nach Maßgabe des DGUV Grundsatz 300-001;
  • Erläuterung und fachliche Auslegung des DGUV Vorschriften- und Regelwerkes – gegebenenfalls unter Berücksichtigung staatlicher Belange;
  • regelmäßige Prüfung des DGUV Vorschriften- und Regelwerkes im Hinblick auf Erweiterung, Aktualisierung bzw. Abbau bestehender Regelungen;
  • Erarbeitung von Stellungnahmen zu Entwürfen von Vorschriften, Regeln und sonstiger Standards anderer Institutionen (z. B. Staat, Normung).