Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) ist bemüht, seine Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 28.08.2020) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (www.dguv.de/ifa).

Konformitätsstatus

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 18.08.2020 durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der aktuell laufenden Überarbeitung und Prüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.

Die Webseite wird aktuell nach den geltenden Anforderungen überarbeitet. Für die aktualisierte Website wird abschließend ein WCAG-Test durchgeführt und das Testergebnis an dieser Stelle veröffentlicht.

Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationsangebote des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

Welche Teile sind nicht barrierefrei?

  • Seit dem Frühjahr 2020 werden barrierefreie PDF-Dokumente zur Verfügung gestellt. Insbesondere aktuelle Veröffentlichungen wie Reports und Broschüren sind bereits barrierefrei zugänglich. Ältere PDF-Dokumente sind noch nicht vollumfänglich auf eine barrierefreie Nutzung ausgelegt und werden schrittweise aufbereitet.
  • Videos auf www.dguv.de/ifa sind zum Teil untertitelt. Die Videos liegen teilweise ohne Audiodeskription und Volltext-Alternative vor.
  • Alternativen für die Bewegungsaktivierung liegen nicht vor.
  • Alternativen für Audiodateien fehlen.
  • Die Alternativtexte für Grafiken und Objekte auf der Website werden schrittweise gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
  • Auf Schriftgrafiken wird noch nicht vollumfänglich verzichtet. Tabellen, die noch als Bitmap-Grafik eingebunden sind, werden schrittweise durch Text ersetzt.
  • Die von www.dguv.de/ifa aus verlinkten Datenbanken (z. B. die GESTIS-Stoffdatenbank) sind nicht barrierefrei zugänglich.
  • Experten-Software des IFA (wie der Raumakustikrechner) ist nicht barrierefrei nutzbar.
  • Barrierefreie Formulare (z. B. Formtexte): Derzeit können wir Formulare noch nicht vollumfänglich in barrierefreier Form bereitstellen. Aktuell werden verschiedene Texte (z. B. Anträge) als ausfüllbare und barrierefreie Formulare umgearbeitet. Wir bemühen uns, Ihnen eine barrierefreie Version bereitzustellen. Bitte nehmen Sie in diesem Fall telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf.
  • Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist noch nicht in Leichter Sprache verfügbar.
  • Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist noch nicht in Deutscher Gebärdensprache verfügbar.

Datum der Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 28.08.2020 erstellt.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback-Ansprechpartnern
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns unter dieser E-Mail-Adresse an: .