Tätigkeiten mit erzwungenen Körperhaltungen (Zwangshaltungen)

Körperzwangshaltungen am Arbeitsplatz entstehen immer dort, wo die Tätigkeit, das Arbeitsmittel oder die Gestaltung des Arbeitsplatzes den Menschen dazu zwingen, Körperhaltungen mit geringen Bewegungsmöglichkeiten über eine längere Zeit hinweg einzunehmen.

Die Belastungen für Rücken und Gelenke ergeben sich beispielsweise durch statische Haltearbeit, extreme Gelenkwinkelstellungen oder Druckeinwirkungen.

Die am häufigsten in der Arbeitswelt vorkommenden Zwangshaltungen sind:

  • Arbeiten in starker Rumpfbeuge, z.B. Maurern, Eisenflechten
  • Hocken, Knien, Fersensitz, Liegen, z.B. Fliesenlegen, Pflastern, Montage- und Installationsarbeiten,
  • Arbeiten über Schulterniveau, z.B. Verputzen, Montagetätigkeiten,
  • über längere Zeitabschnitte erzwungene Sitzhaltung aufgrund der Arbeitsaufgabe bzw. Arbeitsgestaltung, z. B. Mikroskopiertätigkeiten, Schmuck- und Uhrenhandwerk, Qualitätskontrolle,
  • dauerhaftes aufrechtes oder vorgeneigtes Stehen ohne wirksame Bewegungsmöglichkeit, z.B. Verkaufstätigkeiten im Einzelhandel, Friseurtätigkeiten, Arbeiten im Operationssaal.