Leihfristen

Bild: a_korn - Fotolia

Die Leihfristen für Beschäftigte der DGUV sind je nach Standort individuell.

Die Leihfrist für Studierende beträgt 28 Tage. Darüber hinaus sind zwei Verlängerungen für jeweils 28 Tage möglich.

Verlängerung

Schnell noch die Medien verlängern, bevor Gebühren anfallen?

Loggen Sie sich einfach im Online-Katalog der Bibliotheken unter dem Menüpunkt "Mein Konto" ein. Dazu benötigen Mitarbeitende Ihre Personalnummer und Studierende Ihre Bibliotheksausweisnummer (Studierende in Bad Hersfeld nehmen die Immatrikulationsnummer). Ihr Passwort ist Ihr Geburtsdatum in folgender Schreibweise TT.MM.JJJJ (Punkte dazwischen unbedingt setzen).

Nach dem Login werden alle entliehenen Medien angezeigt. Eine Verlängerung der Leihfrist ist frühestens 7 Tage vor Ablauf der Leihfrist möglich.

Eine Verlängerung ist nicht möglich, wenn:

  • es sich um ein Fernleihmedium handelt
  • das Medium vorgemerkt wurde
  • es noch zu früh zum Verlängern ist
  • bereits Mahngebühren angefallen sind