abgeschlossen 03/2009
Im Jahr 2005 wurde die Unfallverhütungsvorschrift "BGV A2" erlassen, um die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung vor allem von kleinen Betrieben sicherzustellen. Die Eigenverantwortung des Unternehmers im Arbeitsschutz soll damit gestärkt und die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz in den Betrieben verbessert werden. In den meisten Fällen kann der Unternehmer wählen zwischen der "Alternativen Betreuung", welche für Betriebe bis 50 Beschäftigte möglich ist, und der "Regelbetreuung" ohne feste Einsatzzeiten der Sicherheitsfachkraft und des Betriebsarztes, für Betriebe bis zehn Beschäftigte. Die alternative Betreuung, auch Unternehmermodell genannt, besteht aus einer eintägigen oder mehrtägigen Qualifizierung, zum Teil mit anschließendem Fernlehrgang. Der Unternehmer soll dabei die notwendigen Kompetenzen erwerben, um selbstständig die Gefährdungen und Belastungen seiner Beschäftigten zu ermitteln und bei Bedarf Beratung durch eine Sicherheitsfachkraft oder einen Betriebsarzt anzufordern. Jede Berufsgenossenschaft hat ihre eigene BGV A2, diese ähneln sich in ihren zentralen Inhalten jedoch stark. Alle Berufsgenossenschaften und eine Unfallkasse wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aufgefordert, innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten der BGV A2, diese zu evaluieren und über Erfahrungen mit der Vorschrift zu berichten. Das Ziel der Evaluation besteht nun darin, den Erfolg der Umsetzung der BGV A2 in den Zielgruppen zu überprüfen, die Auswirkungen auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz festzustellen und ggf. Vorschläge für Verbesserungen und Anpassungen zu machen.
Von insgesamt 25 Berufsgenossenschaften haben 15 sowie eine Unfallkasse das BGAG - Institut Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung beauftragt, die Evaluation durchzuführen. Das BGAG hat dazu ein einheitliches und wissenschaftliches Vorgehen entwickelt. Zielgruppe der Befragung waren die Unternehmer, die dafür zufällig ausgewählt wurden. Der erforderliche Stichprobenumfang wurde anhand einer Formel berechnet. Es wurde ein Fragebogen entwickelt, der sich an den Evaluationskriterien des Fachausschusses Organisation des Arbeitsschutzes (FA ORG) orientiert und ggf. an die Erfordernisse und Wünsche der Berufsgenossenschaft angepasst werden konnte. Es erfolgte zunächst eine Messung, die nach der Einführung der Maßnahme lag. Die Erhebung der Daten erfolgte sowohl auf postalischem Weg als auch als standardisiertes Interview, das die Aufsichtspersonen mit den Unternehmern führten. Die ausgefüllten Bögen wurden an das BGAG zurückgeschickt und dort elektronisch erfasst. Im BGAG wurden die zurückgesandten Bögen ausgewertet, dabei stand die Darstellung von Häufigkeiten und Mittelwerten im Vordergrund, ggf. wurden vertiefte Auswertungen ausgeführt. Die Ergebnisse wurden anschließend interpretiert und diskutiert. Ggf. wurden Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Umsetzung der neuen Betreuungskonzepte ausgesprochen. Schließlich wurde ein Ergebnisbericht erstellt, der gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft abgestimmt wurde.
Mit den neuen Regelungen (Regelbetreuung bis zehn Beschäftigte, Alternative Betreuung) kann eine Verbesserung der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung in kleinen Betrieben erreicht werden; hinsichtlich Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung wie auch der Umsetzung der Maßnahmen resultierend aus der Gefährdungsbeurteilung liegen überwiegend gute bis sehr gute Werte vor. Die neuen Betreuungsformen fördern die Motivation des Unternehmers zur Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen.
-branchenübergreifend-
Gefährdungsart(en):Gefährdungsübergreifende Fragestellungen
Schlagworte:Evaluation, Gesundheits- und Sicherheitsmanagement, Rechts- und Regelsetzung
Weitere Schlagworte zum Projekt:Evaluation; Unfallverhütungsvorschrift "BGV A2", alternativen Betreuung, Regelbetreuung, sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung