Neue Prüfgrundsätze:

Assistenzsysteme

19.12.2022

Image

Bild vergrößern

Assistenzsysteme an Maschinen und Nutzfahrzeugen stehen im Mittelpunkt der neuen Prüfgrundsätze. Bild: DGUV Test

Assistenzsysteme drängen in vielen Bereichen auf den Markt. Damit Prüfung und Zertifizierung für die unterschiedlichen Assistenzsysteme möglich werden, wurden jetzt Prüfgrundsätze mit grundlegenden Anforderungen an Assistenzsysteme veröffentlicht.

Assistenzsysteme werden heute bereits auf Baustellen, in stationären und mobilen Maschinen eingesetzt. „Die neuen Prüfgrundsätze GS-BAU-70 dienen uns in den DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstellen und auch den Herstellern als eine Art Checkliste, was bei einem sicheren Assistenzsystem in jedem Fall beachtet werden muss“, erklärt Franz Welsch, DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle BAU. „Langfristig möchten wir Assistenzsysteme durch Prüfung und Zertifizierung vergleichbar machen in Bezug auf Sicherheit.“

Anforderungen bewusst allgemein gehalten

Dabei wurden die Anforderungen bewusst allgemein gehalten. So ist beispielsweise festgehalten, dass ergonomische Anforderungen erfüllt sein müssen. Wie diese genau aussehen sollten, ist nicht definiert, da die verschiedenen Maschinen mit Assistenzsystemen sehr unterschiedlich konstruiert sind. „Die Anforderungen legen also fest, dass die Ergonomie mitgedacht werden muss. Dies dient als eine Art Checkliste, was alles beachtet, geprüft und bewertet werden muss“, so Herr Welsch. So behalten die Prüfgrundsätze Gültigkeit für die verschiedenen Assistenzsysteme.

Assistenzsysteme werden in die Klassen A bis E unterteilt. Assistenzsysteme der Klasse A sind rein informierende Systeme, während Assistenzsysteme der Klasse E vollautomatisiert arbeiten. Der neue Prüfgrundsatz widmet sich primär Assistenzsystemen der Klassen A bis C, mit zusätzlich einer Ausnahme aus der Klasse D. „Wir möchten Assistenzsysteme prüfen und zertifizieren, die Personal bei der Durchführung sicherheitsrelevanter Aufgaben unterstützen und damit Unfälle vermeiden helfen. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Primärprävention. Die Assistenzsysteme sollen diese Aufgaben aber nicht allein ausführen“, erklärt Herr Welsch.

Prüfung nur an einer konkreten Maschine

Assistenzsysteme können nur beim Einsatz in einer konkreten Maschine, also nur im Kontext der Maschine, beurteilt werden. Sie müssen also bereits verbaut sein und im Normalbetrieb untersucht werden. „Ein Assistenzsystem, das in einem Labor liegt und das ich nicht in Reaktion mit der Maschine begutachten kann, ist nicht Sinn dieser Prüfgrundsätze“, so Herr Welsch. Geprüfte und zertifizierte Produkte können mit dem DGUV Test Prüfzeichen "Assistenzsystem geprüft" gekennzeichnet werden.

Ob in Zukunft von den Prüf- und Zertifizierungsstellen im DGUV Test noch konkretere Prüfgrundsätze für einzelne Maschinentypen geschrieben werden, wie es sie bisher nur für Rückfahrassistenzsysteme gibt, hängt von der Menge der zu zertifizierenden Assistenzsysteme ab. Der Markt dafür entwickelt sich gerade erst.

Kontakt


Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
Deutschland

Tel.: +49 30 13001-4566
Fax: +49 30 13001-864566