Schutz vor dem Ertrinken

29.08.2016

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Auch Schwimmhilfen und Rettungswesten werden von der DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen geprüft. (© klenger - Fotolia)

Die Wassersport-Saison ist eröffnet! Ob Segeln, Kanu-, Kajak- oder Bootfahren: Schwimmhilfen und Rettungswesten zählen zu dem wichtigsten Zubehör, denn sie können Leben retten. Der Markt bietet eine große Produktpalette. Doch welches ist die richtige Weste?

"Eine Schwimmhilfe schützt nicht vor dem Ertrinken, sie sollte daher nur in Ufer- oder Küstennähe getragen werden.", erläutert Sabrina Dean von der DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle im Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen. "Eine Rettungsweste ist dagegen ohnmachtssicher. Sie bringt die Trägerin oder den Träger im Wasser in die sichere Rückenlage."

Vier Leistungsstufen definieren dabei den Auftrieb in Newton: Schwimmhilfen tragen die Leistungsstufe 50, Rettungswesten die Stufen 100, 150 und 275. "Die Leistungsstufen richten sich nach den Einsatzbedingungen. Eine Rettungsweste mit 100 Newton Auftrieb eignet sich zum Beispiel in geschützten Gewässern bei leichter Bekleidung. Eine Rettungsweste mit 275 Newton wird meist im Hochsee-Bereich in Verbindung mit besonderer Schutzkleidung oder schwerer Ausrüstung eingesetzt."

Die DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle im Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen prüft, ob die Schwimmhilfen und Rettungswesten den Anforderungen der Norm EN ISO 12402 entsprechen. Dafür werden die Produkte zum Beispiel in einem Auftriebsbecken getestet. Auch die Zugfestigkeit und Brandbeständigkeit werden geprüft.

Im Anschluss an die bestandene Prüfung erhält der Hersteller eine EG-Baumusterprüfbescheinigung und darf das Produkt mit einem CE-Zeichen versehen. Darauf sollten Kundinnen und Kunden beim Kauf achten. Zudem sollten unter anderem die ISO-Norm, die Leistungsstufe sowie Pflegehinweise auf den Westen aufgedruckt sein.

Von DGUV Test geprüfte Schwimmhilfen und Rettungswesten finden sich im Einkaufsführer "Zertifizierte Produkte“ unter www.dguv.de/dguv-test/produkte.

Dieser Text wurde der Ausgabe 03/2015 der Zeitschrift Arbeit und Gesundheit entnommen.
www.dguv-aug.de

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