Äußere Erschließung des Grundstücks

Eingangsbereich eines Gebäudes von außen

Bild: © Rüschenschmidt/ BG Holz und Metall

Die äußere Erschließung umfasst die Flächen und Wege, die vom öffentlichen Verkehrsraum zu einer baulichen Anlage führen. Sie muss für die Nutzung von Personen mit den weitestreichenden Bedürfnissen ausgelegt sein. Dies können Personen mit Rollstühlen oder Rollatoren sein. Gleichzeitig müssen die Orientierungs- und Kommunikationsbedürfnisse von Menschen mit sensorischen und kognitiven Einschränkungen Berücksichtigung finden. Andere Nutzergruppen wie z. B. Lieferanten oder Eltern mit Kinderwagen profitieren ebenso von der barrierefreien Gestaltung.

Wichtig ist, dass die getroffenen Maßnahmen die Voraussetzungen für eine allgemeine Zugänglichkeit und Nutzung schaffen.