EU Gleichbehandlungsrichtlinie (2000/ 78/ EG)

mehrere Personen in einer Besprechung

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Leitgedanken des EG-Vertrages sind die Erreichung eines hohen Beschäftigungsniveaus und eines hohen Maßes an sozialem Schutz. Ferner ist es das Ziel, den Lebensstandard und die Lebensqualität zu erhöhen. Damit verbunden ist der Gedanke, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt, die Solidarität sowie die Freizügigkeit für alle Menschen mit und ohne Behinderung in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union anzuheben.


EU Gleichbehandlungsrichtlinie (2000/78/EG)
"Diskriminierungen wegen der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung den im EG-Vertrag festgelegten Zielen widersprechen."

Nur barrierefreie bauliche Anlagen und Einrichtungen können diesem gesetzlichen Anspruch genügen.