Grundsätzliches

Im Ausbildungslehrgang 2.0 der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist die Durchführung von Lernerfolgskontrollen (LEK) nach bundeseinheitlichen Kriterien als eine Maßnahme zur Qualitätssicherung für alle Ausbildungsträger einheitlich geregelt.

Die Lernerfolgskontrolle 1 (LEK 1) nimmt eine Sonderstellung ein: Sie wird mit einem zentralen bundesweit verbindlichen Fragen-Pool gestaltet. Er wird von der Zentralstelle in Zusammenarbeit mit Autoren des Ausbildungskonzeptes gepflegt.

Alle Ausbildungsträger erhalten von der Zentralstelle die gleichen Dienstleistungen. Dabei werden die Belange des Datenschutzes strikt beachtet.

In der LEK 1 werden Kenntnisse zu Gefährdungsfaktoren und gesundheitsfördernden Faktoren geprüft. Sie soll in einem frühen Stadium der Ausbildung ein möglichst objektives und nachvollziehbares Bild vom Leistungsvermögen der Teilnehmer liefern. Damit können diejenigen, die aufgrund ihrer persönlichen und betrieblichen Voraussetzungen nicht erwarten können, dass sie die gesamte Ausbildung durchlaufen, möglichst frühzeitig die Situation erkennen und die Ausbildung abbrechen.

Das bedeutet, dass die Qualität der Lernerfolgskontrolle dem hohen Niveau der Ausbildung angepasst ist und alle Teilnehmer gleichermaßen fordert, d.h. Art und Schwierigkeit sollten, in der Aufgabenstellung begründet, unabhängig vom Ausbildungsträger, für alle gleich sein. Sie ist ein Element des Nachweises der sicherheitstechnischen Fachkunde.

Die LEK 1 wird nach Abschluss der Selbstlernphase I und vor Beginn der Präsenzphase II durchgeführt.

Prüfungsgegenstand sind die Lerninhalte der Präsenzphase I und der Selbstlernphase I.