am 3. Dezember jährt sich der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen zum dreißigsten Mal. Er wurde 1993 von den Vereinten Nationen als Gedenk- und Aktionstag ausgerufen.
Dass es diesen Tag immer noch braucht, um an die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu „erinnern“, macht nachdenklich. Warum ist Inklusion für uns, die gesetzliche Unfallversicherung, ein Thema? Weil wir uns um Menschen kümmern, die bei einem Arbeitsunfall oder durch eine Berufskrankheit Beeinträchtigungen haben – zeitweise oder ein Leben lang. Wir begleiten sie bei der Rehabilitation, unterstützen bei der sozialen und beruflichen Teilhabe. Wir beraten Unternehmen, wie Arbeitsplätze barrierefrei umgebaut werden können und unterstützen sie dabei. Wir haben Netzwerke wie DGUV job, um Unternehmen und Beschäftigte mit Behinderungen zusammenzubringen.
Wir wissen, dass es funktioniert – mit viel Engagement auf allen Seiten und Aufklärung. Der Arbeitskräftemangel rückt den inklusiven Arbeitsmarkt in den Fokus. Die Initiative des BMAS, Menschen mit Behinderungen den gleichen Zugang zum ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen, ist wichtig und richtig. Aber die Grundlagen dafür werden viel früher gelegt – in den Kitas und Schulen. Wenn das selbstverständliche Miteinander dort nicht gelebt und ermöglicht wird, dann kann es sich auch nicht in der Arbeitswelt fortsetzen. Es wird diesen 3. Dezember weiter brauchen, vor allem in Zeiten, in denen es Tendenzen gibt, an Inklusion zu sparen oder sie ganz von der Tagesordnung zu nehmen. Inklusion ist aber kein Goodwill – es ist ein Menschenrecht.
Ihre
Dr. Edlyn Höller
Stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der DGUV
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