Neuer Prüfgrundsatz der Prüf- und Zertifizierungsstelle Bau: Aufbau- und Verwendungsanleitung eines Arbeits- und Schutzgerüstes

04.10.2019

Image

Grundsätze für die Aufbau- und Verwendungsanleitung eines Arbeits- und Schutzgerüstes  © Prüf- und Zertifizierungstelle BAU

Um die hohen Unfallzahlen im Bereich Hochgelegene Arbeitsplätze (Absturzunfälle) zu minimieren, hat sich die BG BAU entschlossen, mit mehreren Präventions-Schwerpunktaktionen aktiv zu werden. Ein Schwerpunktthema betrifft Gerüstunfälle, die an zweiter Stelle bei den Absturzunfällen am Arbeitsplatz stehen.
Die Prüf- und Zertifizierungsstelle des Fachbereiches Bauwesen hat deshalb einen neuen Prüfbereich entwickelt.
Im letzten Jahr ist in intensiver Zusammenarbeit mit dem Sachgebiet Hochbau des Fachbereiches Bauwesen der Prüfgrundsatz GS-BAU-11:2019 für die Aufbau- und Verwendungsanleitung eines Arbeits- und Schutzgerüstes entstanden.
Mit der Prüfung können Hersteller ihre Aufbau- und Verwendungsanleitung für Systemgerüste von einer unabhängigen Stelle überprüfen lassen. Die Prüfung ist zweiteilig. Im ersten Teil wird die Aufbau- und Verwendungsanleitung geprüft und im zweiten Teil wird überprüft, ob sich die Anleitung auch praktisch bewährt.
Nach erfolgreich bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat und können Ihr Produkt mit dem DGUV Test -Zeichen mit dem Zeichenzusatz „AuV geprüft“ kennzeichnen.

Hier gehts zu den Prüfgrundsätzen der Prüf- und Zertifizierungsstelle Bau

Kontakt

Prüf-und Zertifizierungsstelle
Fachbereich Bauwesen
Am Knie 6
81241 München
Tel: 089 8897-858