Neuer Prüfgrundsatz der Prüfstelle BAU: Prüfung von Schnellwechseleinrichtungen

19.08.2019

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Grundsätze für die Prüfung von Schnellwechseleinrichtungen © Prüf- und Zertifizierungstelle BAU

Das Unfallgeschehen im Zusammenhang mit Schnellwechseleinrichtungen an Hydraulikbaggern ist weiterhin hoch.
Die Prüf- und Zertifizierungsstelle Fachbereich Bauwesen (BAU) reagiert darauf und hat mit dem Prüfgrundsatz GS-BAU-25 "Grundsätze für die Prüfung von Schnellwechseleinrichtungen" Stand: 06.2019 zusätzlich zu den normativen Anforderungen weitere Kriterien festgelegt. Um eine Zertifizierung der Prüf- und Zertifizierungsstelle BAU erfolgreich zu bestehen, muss mindestens eins der im Prüfgrundsatz GS-BAU-25 gelisteten Sicherheitsanforderungen erfüllt sein.

Ausführliche Informationen sind in der Zeitschrift "DGUV Forum" Ausgabe 6/2019 zu finden.
Der neue GS-BAU-25 ist unter www.dguv.de Webcode d12041 hinterlegt.

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