Brexit:

Produktkonformität und Kennzeichnungspflichten in EG

04.05.2021

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Die Regeln für den britischen Markt haben sich geändert. (Bild: ktsdesign - stock.adobe.com)

Durch den Brexit gelten im Vereinigten Königreich seit Januar 2021 neue Regeln zur Produktkennzeichnung und -zulassung. Für Produkte, für die eine Zertifizierung durch unabhängige Dritte vorgeschrieben ist, wird DGUV Test mit britischen benannten Prüfstellen kooperieren.

Der Brexit stellt die Unternehmen aktuell vor vielfältige Herausforderungen. Um ihre kennzeichnungspflichtigen Produkte in Großbritannien (England, Wales und Schottland) in Verkehr bringen zu können, müssen sie die Anforderungen britischer Produkt- und Kennzeichnungsvorschriften berücksichtigen sowie ggf. gültige Zertifikate für den britischen Markt besitzen.

DGUV Test beabsichtigt, Unternehmen, die ihre Produkte sowohl auf dem EU-Markt als auch auf dem britischen Markt vertreiben möchten, durch eine Kooperation mit sogenannten „UK Approved Bodies“ – also anerkannten Prüfstellen, die für den britischen Markt zertifizieren dürfen - zu unterstützen. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Persönliche Schutzausrüstung, Maschinen und Outdoor.

Hier erhalten Sie mehr Informationen, was sich genau ändert, wie das britische Pendant zur CE-Kennzeichnung heißt und wo Sie Details zu den neuen Regelungen finden.

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