Künstliche Intelligenz:

Expertinnen und Experten des DGUV Test definieren KI Grundsätze

22.04.2021

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10 neue Grundsätze helfen bei der Bewertung von KI-Technologien. (Bild: Monopoly919.stock.adobe)

In einer neu veröffentlichten DGUV Test Information werden allgemeine Grundsätze für die sicherheitstechnische Bewertung von KI-Technologien beschrieben. Die Grundsätze konkretisieren Anforderungen in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit und dienen als Hilfestellung für die Erarbeitung von produktspezifischen Prüfanforderungen.

Prüfung und Zertifizierung ist seit 100 Jahren ein bewährtes Instrument der Prävention und ermöglicht sichere und gesunde Arbeitsplätze. Das Prüf- und Zertifizierungssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Test) legt hierfür ein besonderes Augenmerk auch auf innovative Entwicklungen. Ganz klar, dass Künstliche Intelligenz (KI) hierbei nicht fehlen darf. Fahrerlose Transportsysteme für den vollautomatisierten Containertransport in der Hafenlogistik und intelligente Bildverarbeitung für die Erkennung von Hindernissen sind Beispiele für den Einsatz von KI-basierten Technologien.

Herausfordernd ist allerdings, dass in Rechtsvorschriften und Normen derzeit so gut wie keine Kriterien für die sicherheitstechnische Bewertung von KI-Technologien festgelegt sind. Aus diesem Grund setzten sich die Expertinnen und Experten des Prüf- und Zertifizierungssystem DGUV Test das Ziel, allgemeine Grundsätze für die sicherheitstechnische Bewertung festzulegen.

Die daraus entstandene DGUV Test Information 5 dient als Hilfestellung für die Erarbeitung von produktspezifischen Prüfanforderungen. Darüber hinaus macht sie die sicherheitstechnischen Problemstellungen transparent und hilft dadurch Schwachstellen an KI Technologien aufzudecken.

Hier können Sie die aktuelle DGUV Test Information 5 herunterladen.

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