Erläuterungen zur Kombination von Kopfschutz mit PSA gegen Absturz

Gebotszeichen

Für die Kombination aus Kopfschutz und PSA gegen Absturz ist ein Kinnriemen für den Kopfschutz erforderlich (DGUV Regel 112-198 (bisher: BGR/GUV-R 198) Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz, März 2011, Abs. 5.3.1.5 unter www.dguv.de/fb-psa).


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