Erläuterungen zur Kombination von Kopfschutz mit Atemschutz

Gebotszeichen

Ein Strahler-Schutzhelm muss als Kombination von Kopf-, Augen-, Gesichts- und Atemschutz nicht nur die Atemluft bereitstellen, sondern zusätzlich Schutz für Kopf, Augen, Gesicht, Hals und Schultern bieten (DGUV Regel 112-190 (bisher: BGR/GUV-R 190) Benutzung von Atemschutzgeräten, Dezember 2011, Abs. 3.2.10.1.3 und A 1.4.1.3.3 unter www.dguv.de/fb-psa)


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