Splitterförmige Fasern bei der Verwendung von Strahlmitteln

Projekt-Nr. IFA 2081

Status:

abgeschlossen 10/2013

Zielsetzung:

Bei Expositionsmessungen während des Abstrahlens von Oberflächen mit einem Schlackenstrahlmittel wurden teilweise hohe Konzentrationen alveolengängiger Fasern (sogenannte WHO-Fasern) nachgewiesen. Zur sicheren Seite hin wurden diese zunächst auf der Grundlage der Vorgaben der TRGS 905 in die Kategorie 2 der krebserzeugenden Stoffe eingestuft. Es liegen nur sehr wenige Expositionsdaten vor und es nicht bekannt, in welchem Ausmaß unterschiedliche Schlackenstrahlmittel bei der Anwendung zur Freisetzung faserförmiger Splitter mit WHO-Abmessungen neigen. Ziel des von der BG BAU initiierten Projektes war es, in standardisierten Versuchen eine größere Zahl von Strahlmitteln im Hinblick auf die Faserfreisetzung vergleichend zu prüfen. Bei diesen Versuchen sollten auch Proben gewonnen werden, die ggf. zur Bestimmung der Biobeständigkeit der freigesetzten alveolengängigen Fasern verwendet werden können.

Aktivitäten/Methoden:

Im IFA wurde eine handelsübliche Strahlkammer für die Vergleichsmessungen modifiziert. Auf der einen Seite der Kammer wurde eine V2A-Stahlplatte montiert, die gekippt werden kann. Gegenüberliegend wurde die Strahlpistole fixiert. Das Strahlmittel wird außerhalb in einem Gefäß auf einer Waage positioniert, sodass die über den Schlauch angesaugte Strahlmittelmenge kontrolliert werden kann. Mit einer Prallplatte abgeschirmt, ist am Gehäuse der Strahlkammer ein Probenahmegerät zur Erfassung der einatembaren Staubfraktion (E-Staub) montiert (PGP-GSP). In dem so gewonnenen Staub wird mittels rasterelektronenmikroskopischer Auswertung die Konzentration alveolengängiger Fasern ermittelt (Zählung der Fasern pro mg Staub mittels REM-EDX-Analyse nach Umdeponierung des Staubes auf ein goldbeschichtetes Kernporenfilter). Der Großteil des bei den Versuchen freigesetzten Staubes wird über einen Luftauslass aus der Strahlkammer geführt und über ein Rohr auf einem 150-mm-Filter abgeschieden. Der über den Luftauslass gesammelte Staub kann nach Absiebung des groben Anteils für Biobeständigkeitstests verwendet werden, die unabhängig von diesem Projekt von einigen Strahlmittelherstellern veranlasst wurden.

Ergebnisse:

In allen untersuchten Schlackenstrahlmitteln konnten splitterförmige Fasern festgestellt werden, die gemäß ihren Abmessungen als WHO-Fasern zu bewerten sind. Die ermittelten Konzentrationen streuten jedoch in einem sehr weiten Bereich. In dem bei den Strahlversuchen freigesetzten Staub wurden Konzentrationen zwischen rund 5.000 F/mg und rund 500.000 F/mg ermittelt. Der im Luftauslass gesammelte Staub einiger Strahlmittel wurde im Auftrag der Hersteller- bzw. Vertreiberfirmen zur Abschätzung der Biopersistenz der faserförmigen Partikel von externen Instituten untersucht. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA, Dortmund) als relevant zur Beurteilung des krebserzeugenden Potentials der Fasern gemäß TRGS Zur Beurteilung der Exposition beim Einsatz der Strahlmittel ist demnach zukünftig die Kontrolle der Einhaltung des Allgemeinen Staubgrenzwerts (A- und E-Staub) relevant. Die Faserkonzentration muss nicht ermittelt werden.

Stand:

24.04.2017

Projekt

Gefördert durch:
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV)
Projektdurchführung:
  • Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)
Branche(n):

-branchenübergreifend-

Gefährdungsart(en):

Gefahrstoffe

Schlagworte:

Stäube, Fasern, Partikeln, Exposition, Gefährdungsbeurteilung

Weitere Schlagworte zum Projekt:

Schlackenstrahlmittel, Faseremissionen, alveolengängige Fasern

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