abgeschlossen 02/2010
Die psychischen Belastungen von Lehrkräften sollen zukünftig mittels eines Kurz-Check-Verfahrens als Teil der Gefährdungsbeurteilung an Schulen in NRW ermittelt werden. Der Kurz-Check als Instrument basiert auf dem BAAM-Fragebogen, dem Verfahren zur Beurteilung von Arbeitsinhalten, Arbeitsorganisation, Mitarbeiterführung und sozialen Beziehungen, welches bereits erfolgreich erprobt und validiert wurde. Der Kurz-Check wurde von der Lehrerschaft an Schulen ausgefüllt. Darin schätzten Lehrer das Ausmaß ihrer psychischen Belastungen ein. Die Einzelbewertungen wurden aufsummiert und als Gesamteinschätzung der psychischen Belastungen an einer Schule der Schulleitung und dem Lehrerrat zurückgemeldet. Auf dieser Bewertungsgrundlage haben sich Schulleitung und Lehrerrat auf Maßnahmen zur Vermeidung bzw. zum Abbau von Gefährdungen durch psychische Belastungen geeinigt (Blume & Schleicher, 2008). Hierzu hatten Sie die Möglichkeit von vier empfohlenen Pfaden eine Vorgehensweise als Maßnahme auszuwählen. Der Kurz-Check wurde als Instrument vom Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG) bereits validiert. Daran angeknüpft werden auch Teile des Prozesses des Kurz-Check-Einsatzes evaluiert. Auftraggeber der Validierung und der Evaluation ist die Unfallkasse NRW.
Bevor das Kurz-Check-Verfahren flächendeckend an Schulen in NRW eingesetzt wurde, sollten Informationen darüber vorliegen, ob das Instrument und der Ablauf zur Ermittlung psychischer Belastungen verständlich war, von den Beteiligten akzeptiert wurde und der Aufwand für angemessen gehalten wurde. Damit betraf die Evaluation insbesondere den Prozess der Ermittlung und Beurteilung der psychischen Belastungen sowie die Ableitung von angemessenen Maßnahmen. Die Evaluation sollte den Projektverantwortlichen Informationen über den Kurz-Check als Instrument und Verfahren liefern, durch eine Befragung der relevanten Zielgruppen. Die Ergebnisse der Evaluation werden zur Verbesserung und Optimierung der Vorgehensweise zur Ermittlung psychischer Belastungen genutzt.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass das Verfahren im Allgemeinen positiv bewertet wurde, es aber noch Verbesserungsbedarf an einigen Stellen gibt. Positiv zu bewerten ist, dass das Ministerium NRW gemeinsam mit der Unfallkasse NRW sowie dem betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Dienst den ansässigen Schulen bei der Integration der psychischen Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung beratend zur Seite steht. Die Ergebnisse der Evaluation machen deutlich, dass eine gewisse Unzufriedenheit mit dem vorgeschlagenen Verfahren besteht. Allerdings muss eingeräumt werden, dass ein solches Verfahren zunächst eine gewisse Zeit benötigt, bis es zu einem routinierten Ablauf im schulischen Alltag ausreift. Wichtig ist auch, dass bei der Ermittlung psychischer Belastungen an Schulen nicht mehr Arbeitsbelastungen für die Beteiligten entstehen, sondern der Nutzen deutlich überwiegt. Auch hier zeigten die Ergebnisse, dass dies derzeit für die Befragten noch nicht ersichtlich ist. Der Arbeitsaufwand mit circa einer Woche ist angemessen, der Nutzen für die Schulen aber noch nicht erkennbar. Möglich wäre eine erneute Evaluation in ein paar Jahren, um zu überprüfen, ob das Verfahren dann anders bewertet wird, wenn beispielsweise Maßnahmen abgeleitet und erfolgreich umgesetzt wurden. Für das weitere Vorgehen ist eine Überarbeitung des Verfahrens auf Grundlage dieser Ergebnisse geplant.
Öffentlicher Dienst
Gefährdungsart(en):Psychische Fehlbelastungen
Schlagworte:Physische Beanspruchung/Belastung
Weitere Schlagworte zum Projekt:Stress, Beanspruchung, Evaluation