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Infoveranstaltung für Ärzte zur Neufassung der UVV "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit"
(DGUV Vorschrift 2)
11.12.2010 im IAG Dresden
Zum 01.01.2011 wird die Neufassung der DGUV Vorschrift 2 zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung von Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten, die sich für die Variante „Regelbetreuung“ entscheiden, in Kraft treten. Sie ist gleichzeitig als erste gemeinsame UVV der Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand mit einem ebenfalls neuen Kürzel versehen.
Die Betreuung wird damit in Anlehnung an die bereits aus der „Kleinbetriebsvariante“ bekannten Struktur
in einen Teil „Grundbetreuung“ und einen Teil „betriebsspezifische Betreuung“ gegliedert. Die
Grundbetreuung wird nach Einsatzzeiten bemessen, entsprechend der gewerbezweigtypischen Gefährdungspotentiale. Der
Umfang der betriebsspezifischen Betreuung ist variabel, er richtet sich nach der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung
und setzt sich aus permanenten und temporären Komponenten zusammen. Die Durchführung der arbeitsmedizinischen
Vorsorgeuntersuchungen gehört in den Bereich der betriebspezifischen Betreuung und ist damit nicht Gegenstand der
Einsatzzeit der Grundbetreuung.
In dieser Veranstaltung wurden Handlungsanleitungen zur praktischen Realisierung angeboten, zur Sicherstellung der
Beratungskompetenz der Betriebsärzte zu diesem Thema.
Referenten:
- Dipl.-Ing. Gerhard Strothotte
Leiter der Unterabteilung "Betrieblicher Arbeitsschutz" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Sankt Augusti - Dr. med. Giso Schmeißer
Leiter Bereich "Arbeits- und Betriebsmedizin", Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Dresden
Zertifizierung:
4 Fortbildungspunkte (Sächsische Landesärztekammer)

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