Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU)

DGUV Informationen 213-701 ff.
(bisher: BGI 790 oder BGI/GUV-I 790)

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Bild: Michael Hüter

Eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen stellt für viele Betriebe eine Herausforderung dar. Die Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) können hier in wichtigen Punkten helfen. Bei EGU handelt es sich um verfahrens-, tätigkeits- und/oder stoffspezifische Empfehlungen. Sie geben dem Betrieb praxisgerechte Hinweise zur Beurteilung der inhalativen Exposition bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, enthalten Beschreibungen geeigneter Schutzmaßnahmen (z. B. Anforderung an Laborabzüge, PSA, arbeitsplatzbezogene Unterweisungen) und Hinweise zur Kontrolle ihrer Wirksamkeit.


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Bild: Michael Hüter

Die EGU kann nach einer Prüfung der Übertragbarkeit auf die jeweilige betriebliche Situation übernommen werden, wodurch sich der Aufwand für die Gefährdungsermittlung erheblich reduzieren lässt. Werden die aufgezeigten Verfahrensparameter sowie die Schutzmaßnahmen umgesetzt, kann im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auf weitere Messungen verzichtet werden.

EGU werden von den Unfallversicherungsträgern und dem IFA in Zusammenarbeit mit den Ländern und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erarbeitet. Grundsätzlich entsprechen sie den Anforderungen an die Technische Regel für Gefahrstoffe "Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK)" (TRGS 420).

Ein alphabetisches Verzeichnis listet alle derzeit gültigen EGU auf.