Verordnungsrecht / Abkommensrecht

Über- und zwischenstaatliche Beziehungen berühren auch das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung. Durch die zunehmende länderübergreifende Mobilität von Arbeitnehmern, Studierenden, Auszubildenden und Schülern stellt sich eine Vielzahl von Fragen (z.B., welche Rechtsvorschriften bei grenzüberschreitenden Sachverhalten anzuwenden sind). Diese können mit Hilfe von Vorschriften des über- und zwischenstaatlichen Rechts gelöst werden. An der Entwicklung und Konzipierung dieser Vorschriften ist die DGUV regelmäßig beteiligt. Für in der Praxis auftretende Schwierigkeiten ist sie so in der Lage, wegweisende Lösungsansätze im Rahmen der Vorschriftenerarbeitung einzubringen.

Kontakt

Referat Internationales Sozialrecht/ Europarecht

Ann-Kathrin Schäfer
Tel: +49 30 13001-1605