Auch für Erste-Hilfe-Kurse für betriebliche Ersthelfende müssen grundsätzlich die gesetzlichen Mindestanforderungen nach der Arbeitsstättenverordnung eingehalten werden. Dazu eignen sich verschiedene organisatorische Maßnahmen. Hinweise zur Gestaltung von Erste-Hilfe-Kursen bei hohen Außentemperaturen sind in unseren Fragen und Antworten für Ausbildungsstellen Nr. 1.7 zu finden.
Durch die Anpassung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung können sicherheitstechnische Kontrollen nun auch für AED im nicht-öffentlichen Raum entfallen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Mehr Informationen hierzu finden Sie in der FAQ für Unternehmen (Nr. 11.10).
Ab 01.01.2026 betragen die pauschalierten Lehrgangsgebühren für die Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung (9 Unterrichtseinheiten) pro Teilnehmenden 46,31 Euro.