Taucheranzüge: Getestet in Labor und Praxis

22.09.2017

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Tauchcontainer © Oliver Kuckuk - DGUV

Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) gibt es für die verschiedensten Arbeitssituationen – auch für solche, die zunächst ungewöhnlich anmuten. So zählen auch Taucheranzüge zu den PSA. Im Sinne der Richtlinie 89/686/EWG sind sie der Kategorie II zugeordnet. Das bedeutet, dass vor dem Inverkehrbringen des Produkts eine notifizierte Prüf- und Zertifizierungsstelle für Persönliche Schutzausrüstungen eingebunden werden muss. Eine solche Stelle besteht am Fachbereich PSA im Zentrum für Sicherheitstechnik der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU). Sie ist organisatorisch eingebunden in das Prüf- und Zertifizierungssystem DGUV Test.

Die Prüf- und Zertifizierungsstelle bietet Kunden die Prüfung und Zertifizierung von Anzügen gemäß der Norm EN 14225, Teil 1 (Nasstauchanzüge) und Teil 2 (Trockentauchanzüge), an. Nicht zum Leistungsspektrum gehört die Prüfung spezieller Anzüge mit aktiver Heizung oder Kühlung (EN 14225, Teil 3). Anzumerken ist auch, dass Nasstauchanzüge, die üblicherweise aus Neopren bestehen, zwar beim Sporttauchen weit verbreitet sind, ihr gewerblicher Einsatz aber äußerst untypisch ist. Berufstaucherinnen und -taucher verwenden in der Regel Trockentauchanzüge, bei denen der Körper nicht mit dem umgebenden Wasser in Berührung kommt. Typische Anwendungen sind die Reinigung von Kläranlagen oder Wartungsarbeiten an Wehren.

Die Prüfung der Anzüge beinhaltet Labortests, bei denen kritische Eigenschaften wie Festigkeit, Wärmeisolierung oder die Funktionssicherheit der Ventile kontrolliert werden. Hinzu kommen praktische Tests beim eigentlichen Tauchen.

Dieser Text wurde der Ausgabe 06/2017 der Zeitschrift Arbeit und Gesundheit entnommen.
https://aug.dguv.de/

Mehr Infos erhalten Sie bei der Prüf- und Zertifizierungsstelle www.bgbau.de

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