Sicherheit auf Knopfdruck

Prüfanforderungen für Funkfernsteuerungen von Fahrzeugaufbauten

21.08.2014

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Funkfernsteuerung © F. X. MEILLER Fahrzeug- und Maschinenfabrik-GmbH & Co KG

Ob für Fernseher, Radio, Garagentor oder Autotür: Fernbedienungen sind aus dem Alltag kaum wegzudenken. Auch im Bereich der Maschinen etablieren sich die drahtlosen Fernsteuerungen immer mehr, so etwa bei den Fahrzeugaufbauten. Weil es jedoch noch keine konkreten Vorgaben für die sichere Kommunikation zwischen Mensch, Funkfernsteuerung und Fahrzeugaufbau gibt, fehlt es Herstellern wie Betreibern an einer Orientierungshilfe, welche Funktionen berücksichtigt werden müssen.

Dem will die DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle im Fachbereich Verkehr und Landschaft nun Abhilfe schaffen. Sie entwickelt derzeit Prüfanforderungen für Funkfernsteuerungen von Fahrzeugaufbauten.Fahrzeugaufbauten sind unverzichtbar, wenn es um den Transport von Ladegütern mit Nutzfahrzeugen geht. Daneben geben sie ihren Basisfahrzeugen eine Funktion, zum Beispiel um etwas anzuheben, abzukippen oder abzuschleppen. Bislang musste diese Funktion oftmals aus dem Führerhaus bedient werden. Die neuen Funkfernsteuerungen versprechen mehr Bedienkomfort, es bestehen jedoch auch Risiken: So könnte die Funkfernsteuerung aus Versehen betätigt werden, etwa beim Transport in der Brusttasche. Auch Störungen der Funkverbindung durch Fremdsysteme auf der gleichen Sendefrequenz sind denkbar.

Der neue DGUV Test Prüfgrundsatz für Funkfernsteuerungen von Fahrzeugaufbauten wird diese und weitere Risikofaktoren berücksichtigen. Grundlage ist die EG Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Die ersten Produkte können voraussichtlich ab Ende dieses Jahres zertifiziert werden.

Dieser Text wurde der Ausgabe 04/2014 der Zeitschrift Arbeit und Gesundheit entnommen. www.dguv-aug.de

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Fachbereich Verkehr und Landschaft
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