Prüfung der Eignung verschiedener Gehörschützer zum Signalhören im Eisenbahnbetrieb durch Bestimmung von Mithörschwellen von Signalen im Störgeräusch

Projekt-Nr. IFA 4200

Status:

abgeschlossen 12/2014

Zielsetzung:

In zwei abgeschlossenen Projekten des IFA (4152 "Lärmschutz für Eisenbahnfahrzeug- und Lokrangierführer" und 4154 "Gehörschutz für Eisenbahnfahrzeugführer und Lokrangierführer") wurden für Arbeitsplätze im Eisenbahnbetrieb (Triebfahrzeugführer und Lokrangierführer) zum einen die Lärmbelastung ermittelt und zum anderen ein Auswahlverfahren für Gehörschützer erarbeitet, das eine ausreichende Signalhörbarkeit sicherstellt. Die Gehörschützerauswahl gliedert sich in zwei Teile: eine rechnerische Vorauswahl beim IFA, die auf einem psychoakustischen Modell nach Zwicker beruht und die Spektren von typischen Warnsignalen und Störgeräuschen an den Arbeitsplätzen berücksichtigt, sowie eine individuelle Hörprobe vor Ort, bei der eine Arbeitssituation nachgestellt wird. Dieses Verfahren wurde durch die Eisenbahnaufsichtsbehörden angenommen und in der BGI/GUV-I 5147 durch die beteiligten Unfallversicherungsträgern (EUK und VBG) festgeschrieben.

Mit dem Rechenverfahren nach Zwicker wird der Effekt eines Gehörschützers auf die Wahrnehmbarkeit eines Signals im Störgeräusch untersucht. Dafür werden Spektren von zwölf Störgeräuschen und 18 Warnsignalen berücksichtigt. Anhand verschiedener Kenngrößen für die Wahrnehmbarkeit lassen sich Kriterien für einen geeigneten Gehörschützer ableiten. Für den Eisenbahnbetrieb werden bisher dieselben Kriterien zugrunde gelegt wie im Gleisoberbau (Kennzeichen S in der IFA-Positivliste). Diese Anforderungen erfüllen nur 13 % der Produkte aus der Positivliste.

In dem vorliegenden Projekt soll durch Hörversuche mit Personen überprüft werden, ob die Kriterien im Rechenverfahren gelockert werden können, ohne die Signalhörbarkeit im Störgeräusch zu sehr einzuschränken.

Aktivitäten/Methoden:

Es werden Mithörschwellenmessungen im Labor (im Semi-Schallschluckraum des IFA) durchgeführt. Dabei wird für eine Versuchsperson die Mithörschwelle eines Warnsignals im Störgeräusch bestimmt. Die Mithörschwelle ist der Pegel, bei dem ein Signal in einem gegebenen Störgeräusch in 50 % aller Fälle wahrgenommen wird.

Die Versuche werden für ca. fünf verschiedene Gehörschützer durchgeführt, die nach den Berechnungen mehr oder weniger gut für das Signalhören geeignet sind. Dabei werden am Markt gängige Produkte bevorzugt. Aus den Signalen und Störgeräuschen, die in dem Rechenverfahren nach Zwicker verwendet werden, sind einige (ca. jeweils drei bis vier) auszuwählen, die nach den Ergebnissen der Berechnungen eine gute Differenzierung zwischen den untersuchten Gehörschützern erwarten lassen.

Es sind für jede Situation, die durch Gehörschutz, Signal und Störgeräusch gekennzeichnet ist, zwei Messungen nötig: einmal ohne und einmal mit Gehörschutz. Die Größe, die die Eignung eines Gehörschützers für die Signalhörbarkeit beschreibt, ist wie beim Berechnungsverfahren nach Zwicker die Verschiebung der Mithörschwelle.

Falls die Ergebnisse es erfordern, soll die Liste der geeigneten Gehörschützer erweitert werden.

Ergebnisse:

Der Versuchsaufbau wurde konzipiert und getestet und steht zur Verfügung.

Bei der Begleitung eines extern vergebenen Projekts, in dem ein neues Verfahren für die Hörprobe mit Gehörschutz im Eisenbahnbetrieb entwickelt wurde, ergaben sich neue Erkenntnisse zu den Kriterien für die Gehörschützerauswahl. Daher wurde das vorliegende Projekt, das diese Kriterien überprüfen sollte, zurückgestellt.

Es ist vorgesehen, die hier geplanten Mithörschwellenmessungen in ein weiteres Projekt zu integrieren, in dem das bisher genutzte Berechnungsprogramm zur Ermittlung der Signalhörbarkeit mit Gehörschutz neu programmiert werden soll. Im Rahmen dieses Projekts ist die Validierung des neuen Programms durch entsprechende Messungen vorgesehen.

Stand:

30.04.2015

Projekt

Gefördert durch:
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV)
Projektdurchführung:
  • Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)
Branche(n):

Verkehr

Gefährdungsart(en):

Lärm/Vibrationen

Schlagworte:

Persönliche Schutzausrüstung

Weitere Schlagworte zum Projekt:

Gehörschutz, Warnsignal, Eisenbahnbetrieb

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