UV Recht & Reha Aktuell 12/2021 vom 28.12.2021

Seiten Betreff
0000 - 0000 Inhaltsverzeichnis
0580 - 0589 Nichtäußerung eines Verfahrensbevollmächtigten nach stattgehabter Aktenübersendung – Betreibensaufforderung durch Gericht nach 3 Monaten und mehrmaliger Aufforderung, eine Klagebegründung vorzulegen – Fiktion der Klagerücknahme nach § 102 Abs. 2 SGG angesichts des Wegfalls des Rechtsschutzinteresses rechtens – Urteil des Bayerischen LSG vom 14.04.2018 – L 3 U 353/18 – DOK 185.6
0590 - 0604 Unfall im Heizungskeller eines privaten Wohnhauses – Defekt der Heizungsanlage – Arbeiten eines selbständigen Busunternehmers im Homeoffice – Prüfung der Heizungsanlage zwar objektiv auch im Interesse der weiteren Bürotätigkeit – allerdings ist Unfallkausalität abzulehnen – Heizungsanlage ist „eingebrachte Gefahr“ – Neufassung des § 8 Abs. 1 SGB VII greift mangels Rückwirkungsklausel nicht - Revision zugelassen – Urteil des Bayerischen LSG vom 12.05.2021 – L 3 U 373/18 – DOK 322:370.2:374.24
0605 - 0615 Gemeinsame Fahrt von Eheleuten mit dem Motorrad nach Urlaubsabwesenheit zur beruflichen Tätigkeit im Autohaus – Verkehrsunfall – Ehefrau schwer und Ehemann tödlich verletzt – Klage der Ehe-frau auf Erstattung von Heilbehandlungskosten und Zahlung von Hinterbliebenenleistungen – Aufhebung des Berufungsurteils und Zurückverweisung an das LSG zur erneuten Entscheidung – tat-richterliche Feststellungen reichen nicht aus – subjektive Handlungstendenz der Klägerin und ihres Ehemanns zum Unfallzeitpunkt nicht festgestellt – auch fehlen Feststellungen, ob es sich um den unmittelbaren Weg vom dritten Ort zur Betriebs- bzw. Arbeitsstätte handelte – Urteil des LSG stützt sich tragend darauf, dass der Weg der Eheleute vom dritten Ort unangemessen länger ist als der "übliche" Weg zur Arbeitsstätte – BSG hat diese Rechtsprechung zum „wertenden Angemessenheitsvergleich“ mit der üblichen Wegstrecke zwischenzeitlich aufgegeben – Urteil des BSG vom 10.08.2021 – B 2 U 2/20 R – DOK 372.11
0616 - 0634 Keine Anerkennung eines Kehlkopfkrebses bei einem Schweißer als BK Nr. 1103 – Keine Dosis-Wirkungs-Beziehung bei dieser BK im Tatbestand bestimmt – 2-stufige Prüfung bei Ursachenzusammenhang nötig – Frage der rechtlichen Wesentlichkeit orientiert sich am Schutzbereich der Norm – angenommenes Risiko von ¼ durch Chromat Exposition im Verhältnis zu einem ¾ Risiko durch Nikotinexposition als nicht rechtlich wesentlich angesehen – Revision zugelassen – Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 02.08.2021 – L 1 U 151/21 – DOK 376.3-1103