EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Aufforderung, Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit stärker in den Fokus zu nehmen

16.05.2019

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 (© Aaron Amat - stock.adobe.com)

Zum Urteil des Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zur Arbeitszeiterfassung erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Professor Dr. Joachim Breuer:

"Nicht die Erfassung der Arbeitszeit ist das eigentliche Problem, sondern der Umgang mit der Arbeitszeit. Überlange Arbeitszeiten erhöhen das Unfallrisiko und schaden der Erholungsfähigkeit. Das ist wissenschaftlich belegt. Es ist daher zu begrüßen, wenn das Urteil des EuGH dazu führt, dass Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit stärker in den Fokus rücken. Das Wissen über die geleistete Arbeitszeit verbessert die Grundlage, auf der Führungskräfte mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ins Gespräch über die Arbeitsdauer kommen können. Insbesondere betrifft dies jene Beschäftigte, die im Home Office arbeiten, Vertrauensarbeitszeit haben oder von denen man weiß, dass sie zu Überstunden neigen. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet den Betrieben im Rahmen ihrer Kampagne "kommmitmensch" verschiedene Instrumente an, die diesen Dialog befördern können. Damit lassen sich Ursachen für überlange und ungesunde Arbeitszeiten finden und Gegenmaßnahmen entwickeln, die zum jeweiligen Betrieb passen - denn nur dann haben solche Maßnahmen auch Aussicht auf Erfolg. Die große Herausforderung besteht darin, Sicherheit und Gesundheit in der Führung zu leben, ohne dabei die Flexibilität zu opfern, die zahllosen Menschen in diesem Land erlaubt, Familie und Beruf besser zu vereinbaren."

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