Arbeitsschutz für Härtereibetriebe

Die neue DGUV-Branchenregel "Wärmebehandlung von Metallen" bündelt wichtige Informationen für sicheres und gesundes Arbeiten an verfahrenstechnischen Anlagen

24.04.2019

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Der sichere Umgang mit verfahrenstechnischen Anlagen zur Wärmebehandlung erfordert komplexes Wissen und Routine. (Bild: AICHELIN Holding GmbH)

Kommt es in Härtereien zu Anlagenstörungen, ist die Gefahr mit dem Stopp der Maschine noch nicht gebannt. Denn die chemisch-physikalischen Vorgänge bei der Wärmebehandlung und die damit verbundenen Gefährdungen werden durch den mechanischen Halt der Anlage nicht unwirksam. Wie Beschäftigte unter diesen Bedingungen sicher arbeiten und gesund bleiben, zeigt die neue DGUV Regel 109-605 "Branche Wärmebehandlung von Metallen" der gesetzlichen Unfallversicherung. Verantwortliche finden darin die Arbeitsschutzmaßnahmen für Härtereibetriebe erstmals übersichtlich gebündelt in einem Dokument.

Verfahrenstechnisches Wissen erforderlich

Der sichere Umgang mit verfahrenstechnischen Anlagen zur Wärmebehandlung erfordert komplexes Wissen und Routine. Aufgrund moderner, hochautomatisierter Steuerungen werden immer weniger Eingriffe manuell durchgeführt. "Was ist kritisch, was ist verantwortbar? Dies muss durch das Personal vor Ort eingeschätzt werden", verdeutlicht Wolfram Schmid, stellvertretender Leiter des Fachbereichs Holz und Metall der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). "Mit der neuen Branchenregel steht den Beschäftigten in Härtereien erstmals ein umfassendes Arbeitsschutzkompendium zur Verfügung." Die Publikation bündelt rechtliche Vorgaben, potenzielle Gefährdungen und mögliche Präventionsmaßnahmen speziell bei der Wärmebehandlung von Metallen.

Richtiger Umgang mit besonderen Atmosphären und Salzbädern

Insbesondere kleine und mittelständische Härtereien profitieren von der Branchenregel. Inhaltliche Schwerpunkte sind der Betrieb von Industrieöfen mit Luft- oder Prozessgasatmosphäre sowie der Einsatz von Salzbädern. Verantwortliche erfahren unter anderem, wie sie die Anlagen sicher betreiben und das Personal entsprechend qualifizieren und einweisen. „Signifikant für die Betriebe ist der große Durchsatz an Werkstücken und die Verwendung unterschiedlicher Medien“, hebt Wolfram Schmid hervor. "Deshalb thematisiert die Branchenregel auch den sachgemäßen Transport und die Lagerung von Material und Medien."

Praxiserprobte Handlungsanweisungen für Härtereibetriebe

Für einen hohen Praxisbezug der Branchenregel haben die DGUV-Experten intensiv mit Verantwortlichen aus Härtereibetrieben zusammengearbeitet. "Das Dokument zeigt branchentypische Gefährdungen auf und schlägt Präventionsmaßnamen vor, die gut umsetzbar sind. Das erleichtert den Arbeitsschutz in Härtereien", so Schmid.

Interessierte können die DGUV Regel 109-605 "Branche Wärmebehandlung von Metallen" in der DGUV Publikationsdatenbank kostenfrei herunterladen.

Umsetzung arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben leichtgemacht

Die Branchenregeln der gesetzlichen Unfallversicherung setzen kein eigenes Recht, sondern fassen das vorhandene komplexe Arbeitsschutzrecht für die Unternehmen einer bestimmten Branche verständlich zusammen. Sie dienen Verantwortlichen als praxisbezogenes Präventionswerkzeug: Symbole vereinfachen das Auffinden von Informationen, konkrete Beispiele und Bilder veranschaulichen die Handlungsanweisungen. Checklisten, Prüfprotokolle und Hinweise auf weiterführende Dokumente erleichtern die korrekte Umsetzung der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben.

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Stefan Boltz (Pressesprecher)
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