Gesund und sicher bei Abbruch- und Rückbauarbeiten

Neue Branchenregel gibt Überblick über Rechtslage und Prävention

05.03.2019

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Die neue Branchenregel 101-603 "Branche Abbruch und Rückbau" ist erschienen (© DGUV)

Wo ein Gebäude abgebrochen wird, da ist es laut, es staubt und es müssen oftmals gefährliche Stoffe entsorgt werden. Auf den häufig wechselnden Baustellen der Abbruch- und Rückbau-Unternehmen Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten, ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Mit der neuen Branchenregel 101-603 "Branche Abbruch und Rückbau" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, erhalten Unternehmer, Unternehmerinnen und ihre Verantwortlichen jetzt einen umfassenden Überblick über die wichtigsten staatlichen sowie berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzbestimmungen, mögliche Gefährdungen und Präventionsmaßnahmen, die für die Branche relevant sind.

Arbeiten in großer Höhe oder in Bereichen, die mit Gefahr- oder Biostoffen kontaminiert sind, Umgang mit Lärm, Staub und sensiblen elektrischen Anlagen – das Potenzial für Unfälle und Berufskrankheiten bei der Arbeit auf Abbruch-Baustellen ist groß. Wirksame Arbeitsschutzmaßnahmen sind deshalb unerlässlich. Dabei müssen auch die häufig wechselnden Arbeitsorte sowie die umfangreiche Koordinierung verschiedener Abbruchfirmen berücksichtigt werden. "Das Besondere an dieser Branchenregel ist, dass sie ganz unterschiedliche Gefährdungen bündelt und Hinweise gibt, wie sie vermieden werden können. So hilft sie, Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsschäden zu verhindern", sagt Günter Eisenbrandt, Mitarbeiter des zuständigen Sachgebiets im Fachbereich Bauwesen der DGUV.

Praxiserprobte Handlungsanweisungen

Für einen hohen Praxisbezug der Branchenregel haben Fachleute der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) und weiterer Berufsgenossenschaften (BG Verkehr, BGHM, BGHW) intensiv mit Fachleuten aus der Abbruchbranche zusammengearbeitet. Besonderer Dank gilt den Vertretern der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände für ihre aktive Mitarbeit bei der Erarbeitung der Branchenregel. "Damit ist sichergestellt, dass die in der Branchenregel enthaltenen Beispiele und Lösungsvorschläge sich bereits in der Praxis bewährt haben", betont Eisenbrandt. Die Branchenregel wird in einem Zeitraum von etwa fünf Jahren aktualisiert und inhaltlich erweitert.

Das Wichtigste zum Arbeitsschutz auf einen Blick

Im ersten Teil der Branchenregel werden die Grundlagen für einen wirksamen betrieblichen Arbeitsschutz erläutert. Im Hauptteil geht die Branchenregel auf die verschiedenen Arbeitsplätze und Tätigkeitsfelder bei Abbruch und Rückbau ein. Das erleichtert den Unternehmen die praktische Umsetzung der Maßnahmen zu Arbeitssicherheit und betrieblichem Gesundheitsschutz. Die Branchenregel stellt auch eine Erkenntnisquelle für weitere betriebliche Akteure, wie Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Sicherheitsbeauftragte sowie Betriebsratsmitglieder dar. Für weitere interessierte Kreise, wie Bauherrn, Planer, Sicherheits- und Gesundheitskoordinatoren sowie Baubehörden bietet die Branchenregel wichtige Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Man kann die DGUV Regel 101-603 "Branche Abbruch und Rückbau" in der DGUV Publikationsdatenbank kostenfrei herunterladen oder dort in naher Zukunft als gedrucktes Exemplar kostenpflichtig bestellen. Die gedruckte Ausgabe kann für Mitgliedsbetriebe kostenfrei über die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse bezogen werden.

Umsetzung arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben leichtgemacht

Die Branchenregeln der DGUV setzen kein eigenes Recht, sondern fassen das bestehende komplexe Arbeitsschutzrecht für die Unternehmen einer bestimmten Branche verständlich zusammen. Sie dienen Verantwortlichen als praxisbezogenes Präventionswerkzeug: Symbole vereinfachen das Auffinden von Informationen, konkrete Beispiele und Bilder veranschaulichen die Handlungsanweisungen. Checklisten, Prüfprotokolle und Hinweise auf weiterführende Dokumente erleichtern die korrekte Umsetzung der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben.

Broschüre zum Herunterladen

Kontakt

DGUV - Pressestelle
Glinkastraße 40
10117 Berlin

Tel.: +49 30 13001-1414

Britta Ibald (Pressesprecherin)
Stefan Boltz (Pressesprecher)
Elke Biesel (Stv. Pressesprecherin)

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