Kritik an Pressemitteilung des ZDF zur Ankündigung von ZDF Zoom

23.01.2019

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Pressemitteilungen müssen Sachverhalte knapp darstellen. Dies sollte jedoch nicht auf Kosten der sachlichen Richtigkeit geschehen. (© wellphoto - stock.adobe.com)

Zur am Montag vom ZDF verbreiteten Pressemitteilung zur Sendung ZDF Zoom erklärt der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV):

Pressemitteilungen müssen Sachverhalte knapp darstellen. Dies sollte jedoch nicht auf Kosten der sachlichen Richtigkeit geschehen. Die Pressemitteilung des ZDF zur Ankündigung der Sendung Zoom "Krank und keiner zahlt - der Streit mit den Berufsgenossenschaften" enthält eine Reihe von Aussagen, die nicht zutreffen.

  • So wird behauptet, dass zwei positive Gutachten für die Anerkennung einer Berufskrankheit notwendig seien. Richtig ist: Es gibt Anerkennungsverfahren, in denen ohne Gutachten anerkannt wird. Wird ein Gutachten benötigt und bestätigt dieses den Zusammenhang zwischen Arbeit und Erkrankung, so reicht dies aus.
  • Weiterhin wird behauptet, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung suchten die Gutachter meist auch selbst aus. Richtig ist: Nach §200 Abs. 2 SGB VII schlägt der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung den Versicherten drei Gutachter vor, aus denen diese dann auswählen können. Versicherte können auch selbst Gutachter benennen, wenn diese fachlich qualifiziert sind.
  • Weiterhin wird behauptet, die Gewerbeärzte seien die "einzige unabhängige Instanz im Verfahren". Richtig ist: Bescheide der gesetzlichen Unfallversicherung können in Verfahren vor Sozialgerichten überprüft werden.

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Tel.: +49 30 13001-1414

Britta Ibald (Pressesprecherin)
Stefan Boltz (Pressesprecher)
Elke Biesel (Stv. Pressesprecherin)

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