Schall und Vibration

20.06.2017

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Gehörschutz ist unverzichtbar © Dominik Buschardt - DGUV

Schädigungen des Gehörs durch Lärm, wie beispielsweise eine Schwerhörigkeit, sind eine häufige Berufskrankheit.
Zum Schutz der Beschäftigten müssen Betreiberinnen und Betreiber die europäischen Arbeitsschutz-Richtlinien zu Lärm (2003/10/EG) und zu Vibrationen (2002/44/EG) einhalten. Diese wurden mit der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung vom 6. März 2007 in nationales Recht umgesetzt.

Damit umweltbelastende Geräuschemissionen durch Geräte und Maschinen im Freien die Gesundheit nicht gefährden, ist für Maschinenherstellerinnen und -hersteller die Richtlinie 2000/14/EG (Outdoor-Noise-Directive) verpflichtend.

Für festgelegte Maschinengruppen enthält die Richtlinie 2000/14/EG verbindliche Grenzwerte der abgestrahlten Schallleistung und verpflichtet zur Kennzeichnung der abgegebenen Schallleistung. Die Konformitätsbewertungen nach Anhang VI, VII und VIII dieser Richtlinie erfordern die Beteiligung einer europäisch notifizierten Stelle, wie zum Beispiel die DGUV Test, Prüf- und Zertifizierungsstelle, Fachbereich Bauwesen (PuZ Stelle BAU).

Die in der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) angesiedelte PuZ Stelle BAU verfügt bereits über 30 Jahre Erfahrung auf den Gebieten der Messung und Prüfung von Schall und Vibration. Auf diese langjährige Erfahrung können Herstellerinnen und Hersteller sowie Betreiberinnen und Betreiber der Bauwirtschaft und angrenzender Industriebereiche zurückgreifen:
- Mit mobiler Schallmesstechnik, die 16-kanalig und mit sechs beziehungsweise zwölf Mikrofonen auf bis zu zwölf Meter hohen Masten erfolgt, kann die Prüfstelle auch große Baumaschinen hinsichtlich ihres Schallleistungspegels vermessen. Weitere mobile Messeinrichtungen erfassen simultan dazu die Emissions-Schalldruckpegel an den Bedienerplätzen.
- Für den Bereich der Ganzkörper-Schwingungen und der Hand-Arm-Vibrationen stehen der Prüfstelle 3-achsige Beschleunigungs-aufnehmer zusammen mit einer 16-kanaligen Datenerfassung zur Verfügung.

Dieser Text wurde der Ausgabe 04/2017 der Zeitschrift Arbeit und Gesundheit entnommen.
https://aug.dguv.de/

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