DGUV Test: Hörgerät mit Gehörschutzfunktion

09.06.2015

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Lärm ist für gesunde Ohren ein Problem, aber auch für Personen mit Gehörschaden und Hörgerät. ©psdesign1 - Fotolia.com

Ohne Gehörschutz darf in Lärmbereichen nicht gearbeitet werden. Das gilt auch für Personen, die ein Hörgerät tragen. Für die Betroffenen bedeutet das häufig: Hörgerät raus, Gehörschutz auf, Kommunikation vorbei - denn die Kombination von Hörhilfe und Gehörschutz ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht zulässig.

Diese zusätzliche Einschränkung von Menschen mit einer Schwerhörigkeit ist nun vorbei: Jetzt lässt sich zuverlässig prüfen, ob ein Hörgerät gleichzeitig auch als Gehörschutz funktioniert. Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA), Prüf- und Zertifizierungsstelle im DGUV Test, hat dafür ein spezielles Prüfverfahren entwickelt, mit dem sich klären lässt, ob ein Hörgerät auch Gehörschutzqualität besitzt.

Dazu müssen bestimmte technische Voraussetzungen erfüllt sein. Dr. Sandra Dantscher, Lärmexpertin im IFA: "Das Gerät darf beispielweise nur bestimmte Frequenzen verstärken, es muss das Sprachsignal gut von Störgeräuschen trennen und es muss ein spezielles Arbeitsplatzprogramm besitzen, das eine Schallverstärkung bis zu gehörschädigenden Pegeln verhindert."

Entsprechende vom IFA zertifizierte Produkte () sind bereits auf dem Markt erhältlich.

Die ausführliche Pressemitteilung der DGUV zu diesem Thema finden Sie hier: DGUV-Pressemitteilung ()

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