Arbeitsschutzausschuss

In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten ist ein Arbeitsschutzausschuss zu bilden. Dieser Ausschuss setzt sich zusammen aus dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten, zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern, den Betriebsärzten, den Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Sicherheitsbeauftragten. Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Fragen des Arbeitsschutzes im Betrieb zu beraten. Der Arbeitsschutzausschuss tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen.

Kontakt

Dr. Frank Bell
Hauptbteilung Prävention
Referat "Betriebliche Organisation von Sicherheit und Gesundheit"
Telefon: +49 30 13001-4505

Andrea Kuhn
Hauptbteilung Prävention
Referat "Betriebliche Organisation von Sicherheit und Gesundheit"
Telefon: +49 30 13001-4532