Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle - Organisatorische Maßnahmen

Viele Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle haben Ursachen, die in einer mangelhaften betrieblichen Organisation begründet sind. Nachfolgend sind die häufigsten Ursachen und die entsprechenden organisatorischen Maßnahmen zur Beseitigung dieser aufgeführt:

Schlecht gekennzeichnete Verkehrswege

Als Verkehrswege werden Wege innerhalb eines Betriebes bezeichnet. Das kann ein normaler Gehweg, ein Hof oder ein Parkplatz, aber auch ein Flur, ein Gang oder eine Treppe sein. Verkehrswege sollten möglichst frei gehalten werden. Dies gilt sowohl in Gebäuden oder Hallen, aber vor allem auch im Freien. Gefahrstellen auf den Verkehrswegen müssen durch die entsprechenden Gefahren- und Warnzeichen kenntlich gemacht werden (siehe hierzu DGUV Information 211-041 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung").

Keine getrennten Wege für Fußgänger- und Fahrverkehr

So weit es die örtlichen Verhältnisse zulassen, sollten innerbetriebliche Fußwege und Bereiche, die für den Verkehr mit Fahrzeugen vorgesehen sind, deutlich erkennbar und gekennzeichnet voneinander getrennt angelegt werden.

Rutschige Wege bei Eis, Schnee und Nässe

Witterungsbedingte Einflüsse wie Regennässe, Eis oder Schneeglätte können den Boden rutschig machen bzw. die Haftung zwischen Schuhsohle und Fußboden nachteilig beeinflussen. Bei regennassen Böden ist hektisches Gehen und Laufen zu vermeiden. Schnee sollte von Verkehrswegen so schnell wie möglich geräumt und vereiste Flächen und Gehwege sollten schnellstmöglich durch Streumittel abgestumpft oder durch Salz abgetaut werden.

Verschmutzte Böden (Fett, Öl, Staub, Körner)

In vielen Branchen muss im Betrieb mit produktionsbedingt anfallende Stoffe wie Fett, Öl, Spänen, Körnern und Staub auf den Verkehrswegen gerechnet werden. Diese müssen regelmäßig entfernt werden bzw. es sollten geeignet Vorkehrungen und Maßnahmen (z.B. Auffangbehälter u. ä.) getroffen werden, die verhindern, dass diese Stoffe auf die Verkehrswege gelangen. Am besten ist es, derartige Stoffe umgehend in geeigneten Sammelbehälter für derartige Abfälle - möglichst in unmittelbarer Nähe aufgestellt - zu entsorgen und so eine Verbreitung auf den Verkehrsflächen und ?wegen im Betrieb zu vermeiden.

Fehlende Hinweise auf Gefahren

Gefahrenbereiche, die von Fußgängern nicht betreten werden sollen, sind durch entsprechende Verbotszeichen kenntlich zu machen (siehe hierzu DGUV Information 211-041 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung"). Manchmal sind Stolperstellen insbesondere am Rand von Verkehrswegen unvermeidlich vorhanden oder es werden auf Verkehrswegen kleinere Höhenunterschiede des Bodens durch Ausgleichstufen überbrückt. Diese möglichen Stolperstellen müssen durch einen auffälligen Hinweis in Form einer schwarz-gelb oder weiß-rot gestreiften Markierung als Gefahrstellen gekennzeichnet sein. Natürlich ist es immer sicherer, Stolperstellen zu beseitigen, als auf diese hinzuweisen.

Mangelhafte Unterweisung

Im Rahmen von wiederkehrenden Unterweisungen sollten insbesondere neue Mitarbeiter auf Gefahrenstellen auf den betrieblichen Verkehrswegen und Flächen hingewiesen werden. Natürlich ist in diesem Rahmen auch auf das Tragen der betriebsspezifisch erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung hinzuweisen, z.B. Sicherheitsschuhe, Industrieschutzhelm usw.