Die industrielle Möbelfertigung umfasst in der Regel Maschinen und Anlagen zur Holzbe- und -verarbeitung mit
oder
In mehrstufigen Maschinen erfolgt das Teilen, Spanen, Beschichten, Formen oder Verbinden von Holz und ähnlichen Werkstoffen. Die Werkstückzuführung bzw. das Abnehmen der Werkstücke kann manuell oder mechanisiert mit Ein- und Ausstapelanlagen erfolgen. Der Werkstückvorschub erfolgt grundsätzlich mechanisch.
Zu diesen Maschinen zählen z.B.:
In Stationärmaschinen erfolgt mit einer Werkstückaufspannung das Teilen, Spanen oder Verbinden von Holz und ähnlichen Werkstoffen. Der Werkzeugvorschub erfolgt mechanisch. Die Werkstückzuführung bzw. das Abnehmen der Werkstücke kann manuell oder mechanisiert mit Ein- und Ausstapelanlagen erfolgen. Zu diesen Maschinen zählen z.B.:
Eine erste Information über das sichere Betreiben von Maschinen und verketteten Anlagen liefert Ihnen die DGUV Information 209-032 (bisher BGI 726) "Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in der Möbelindustrie".
Beschaffenheitsanforderungen für Maschinen zur industriellen Fertigung werden in den folgenden Produktnormen geregelt:
Dipl.-Ing. Jürgen Lanz
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Vollmoellerstraße 11
70563 Stuttgart
Tel.: +49 6131 802 – 11131
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