Gemeinde-, Kreis- und Bezirksräte

vier Personen sitzen an einem Besprechungstisch

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Wer ist versichert?

Als kommunale Mandatsträger sind Sie ehrenamtlich tätig. Somit vertreten Sie die Belange der Allgemeinheit und sind damit nach dem SGB VII bei Ihrer Tätigkeit gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz ist für Sie beitragsfrei. Die Kosten tragen die Gemeinden und Gemeindeverbände. Übrigens: Auch Wahlhelfer genießen diesen Unfallversicherungsschutz. Dieser Schutz setzt voraus, dass die ehrenamtliche Tätigkeit:

  • für eine Gemeinde oder einen Gemeindeverband erfolgt und
  • unentgeltlich (Ausnahme: Aufwandsentschädigung) ist und nicht im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wird.

Wann sind Sie versichert?

Versichert sind Sie bei Tätigkeiten, die mit der Wahrnehmung Ihres Mandats verbunden sind und auf den damit zusammenhängenden Wegen, wie z.B.

  • Rats- und Ausschusssitzungen
  • Besprechungen
  • Besichtigungen, beispielsweise Mülldeponie, Wasserwerk
  • Schulungen

Nicht versichert sind rein private Tätigkeiten, wie

  • Unterbrechungen der Wege zu den Sitzungen, oder
  • zurück nach Hause - beispielsweise nach einem Gaststättenbesuch oder Einkauf
  • Umwege aus privaten Gründen, oder
  • auch die Tätigkeit für eine Partei

Was leisten wir?

Vorrangige Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung ist die Prävention von Arbeitsunfällen, von Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Ist ein Unfall eingetreten, übernehmen wir die Kosten der Rehabilitation und erbringen Geldleistungen.

... und wenn etwas passiert?

Teilen Sie bitte dem behandelnden Arzt - auch Zahnärzten! - mit, bei welcher Tätigkeit sich der Unfall ereignet hat. Ihre Krankenversicherungskarte bzw. Angaben zu Ihrer privaten Krankenversicherung sind nicht erforderlich, denn Ärzte und Krankenhäuser rechnen direkt mit uns ab. Informieren Sie bitte auch die Gemeinde, den Gemeindeverband für den Sie ehrenamtlich tätig sind, denn diese müssen uns die Unfallanzeige zuleiten.