Mehr Versicherungsschutz im Homeoffice

Das Bild zeigt eine Frau in Homeoffice, die am Küchentisch arbeitet.

Beschäftige im Homeoffice sind seit Juni umfangreicher gegen Unfälle versichert.
Bild: © Matej Kastelic/Adobe Stock

Mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz wurde der Versicherungsschutz von Beschäftigten bei mobiler Arbeit ausgeweitet. Seit dem 18. Juni 2021 sind Menschen bei der Berufsausübung im Homeoffice gleichermaßen unfallversichert wie im Unternehmen. Zuvor waren nicht mit der Arbeitstätigkeit zusammenhängende Wege im eigenen Haushalt regelmäßig nicht versichert. Der Versicherungsschutz im Homeoffice soll jetzt z. B. auch Wege zur Nahrungsaufnahme oder zur Toilette erfassen. In Bezug auf die Kinderbetreuung gibt es ebenfalls Neuerungen: Bringen Beschäftigte ihr Kind, das mit ihnen in einem gemeinsamen Haushalt lebt, aus dem Homeoffice zu einer externen Betreuung, sind sie auf dem direkten Hin- und Rückweg gegen Unfälle versichert.
Neue Beschäftigungsformen wie mobiles Arbeiten gewinnen zunehmend an Bedeutung. Das Gesetz berücksichtigt diese Entwicklung. Die Ausweitung des Versicherungsschutzes sei auch im Interesse der Unternehmen, weil es die Mitarbeitenden auch bei diesen Arbeitsformen absichert, so die Gesetzesbegründung.

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