DGUV Branchenregeln des FB Holz und Metall

DGUV Branchenregeln konkretisieren als ein Präventionsinstrument die Vorgaben des Vorschriften- und Regelwerkes des Staates und der Unfallversicherung. Sie dienen Betrieben allgemein oder einer bestimmten Unternehmenssparte als Gesamtkompendium des betrieblichen Arbeitsschutzes. In praxisnaher Sprache werden die tätigkeits-, arbeitsplatz- oder arbeitsverfahrensbezogenen Anforderungen für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz dargestellt.

DGUV Branchenregeln (formelle Bezeichnung zum Beispiel DGUV Regel 109-601 Branche Erzeugung von Roheisen und Stahl) werden gemäß DGUV Grundsatz 300-001 "Fachbereich und Sachgebiete der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) – Organisation und Aufgaben", Abschnitt III "Verfahren zur Erarbeitung von DGUV Regeln" erstellt und veröffentlicht. Folgende wesentliche Verfahrensschritte sind hier definiert, um den hohen Grad an Qualitätssicherung und breiter fachlicher Konsensbildung zu erreichen:

  • Zustimmung zum Projektantrag eines Sachgebiets FB HM im Plenum FBHM DGUV,
  • Fachlich federführende Erarbeitung in Projekten der zuständigen Sachgebiete des FBHM DGUV
  • Verabschiedung der Schlussfassung im Plenum FBHM DGUV,
  • Die Schlussfassung wird dem von Sozialpartnern paritätisch besetzten Grundsatzausschuss Prävention des Vorstandes der DGUV zur Beschlussfassung über die Aufnahme in das Vorschriften- und Regelwerk der DGUV vorgelegt,
  • Die Aufnahme von DGUV Regeln in das Vorschriften- und Regelwerk der DGUV sowie ihre Zurückziehung ist von der DGUV zu veröffentlichen.

Nachstehend finden Sie eine zusammenfassende Übersicht der DGUV Branchenregeln, die federführend von den fachlich zuständigen Sachgebieten des Fachbereich Holz und Metall in Projekten des FBHM DGUV erstellt wurden. Dabei wirkten jeweils themenspezifisch Fachleute der BGHM und von anderen Unfallversicherungsträgern, des Instituts für Arbeitsschutz der DGUV, der Sozialpartner, von Fachverbänden, Institutionen und Instituten mit.

In der DGUV Publikationsdatenbank sind folgende im FB HM DGUV erarbeitete Branchenregeln veröffentlicht.