Abgeschlossene Projekte

Sachgebiet "Systematische Integration von Sicherheit und Gesundheit in den Betrieb"

Überarbeitung des DGUV Grundsatzes 311-002 "Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit"
Dieser Grundsatz beschreibt, wie bei der Beratung und Begutachtung von Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS) und optional eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) im Sinn eines integrierten Managementsystems für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit vorzugehen ist. Er behandelt sowohl den eigentlichen Beratungs- und Begutachtungsprozess als auch die Anforderungen, die an den Unfallversicherungsträger gestellt werden. Der Unfallversicherungsträger legt zur Qualitätssicherung der Beratungen und Begutachtungen zu AMS interne Regelungen fest. Dadurch ist die Nachvollziehbarkeit des Verfahrens gesichert sowie ein einheitliches Vorgehen der Unfallversicherungsträger gewährleistet.

Der Grundsatz wurde turnusgemäß überprüft und im Rahmen eines Projekts aktualisiert. Ein großer Teil der Aktualisierung betraf redaktionelle Anpassungen (z.B. gender-gerechte Sprache, einheitliche Begriffe) und einige Konkretisierungen (z.B. Berücksichtigung aktueller Normen, Betonung der Wechselwirkung von AMS und Präventionskultur).

Weitere wichtige inhaltliche Anpassungen im Verfahrensgrundsatz sind:

  • Integration der neuen Norm DIN ISO 45001 „Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ als optionale Begutachtung
  • Berücksichtigung aktueller Anforderungen des Datenschutzes bzw. der Datenschutzgrundverordnung
  • Aufnahme der etablierten externen Überwachung der Begutachtungsstellen mittels Cross-Audits
  • Berücksichtigung der Inhalte der DGUV-Seminare für die Qualifizierung von Personen, die AMS-Beratungen und -Begutachtungen durchführen
  • Konkretisierung der Stichprobenregelung zur Begutachtung von Unternehmen mit mehreren Standorten
  • Ergänzung der Mindestanforderungen (früher KO-Kriterien) durch zwei Tabellen in Anlage 5 für die optionale Begutachtung von ISO 45001 (Tabelle 2) und BGM (Tabelle 5)
  • Beschreibung der Abstimmung zwischen UV-Trägern für die Begutachtung eines AMS, das Mitgliedsbetriebe mehrerer UV-Träger umfasst

Die festgelegten Vorgehensweisen bei Beratungen und Begutachtungen zu AMS blieben im Grundsatz ansonsten unverändert. Der überarbeitete und aktualisierte DGUV Grundsatz 311-002 steht in der Publikationsdatenbank der DGUV () zur Verfügung.

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Harmonisierung der Arbeitsschutzanforderungen von Großunternehmen an deren Kontraktoren

Großunternehmen stellen bei der Auswahl und Beauftragung von Kontraktoren i.d.R. Anforderungen an deren Arbeitsschutzorganisation. Hierbei existierte bislang jedoch kein allgemein akzeptierter oder gängiger Standard. Das Projekt hat daher mit seiner Kurzinformation "FB ORG-002: Sicherheit und Gesundheit als Teil der Auftragsvergabe ()" einen Beitrag geleistet zur Vereinheitlichung von Arbeitsschutzanforderungen an Kontraktoren, die auch den Anforderungen der Unfallversicherung an den betrieblichen Arbeitsschutz entsprechen und den Auftraggebern hierbei eine Hilfestellung zur Formulierung und Überprüfung entsprechender Arbeitsschutzanforderungen bieten. Das Projekt wurde im Sachgebiet Systematische Integration von Sicherheit und Gesundheit in den Betrieb durchgeführt.