Frühmeldeverfahren Atemwege

Hinweise für Ärztinnen und Ärzte

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Obstruktive Atemwegserkrankungen früher erkennen

Obstruktive Atemwegserkrankungen können unter anderem auch durch schädigende Einwirkungen am Arbeitsplatz hervorgerufen oder in ihrem Verlauf wesentlich beeinflusst werden. Zu Beginn zeigen diese Erkrankungen häufig eher diskrete oder unspezifische Symptome, sie werden oft erst als potenzielle Berufskrankheit (Nummern 4301, 4301, 1315 () der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung) erkannt, wenn das Krankheitsbild schon fortgeschritten ist. Präventive Maßnahmen, die den Eintritt der Erkrankung verhindern oder verlangsamen könnten, kommen dann häufig eher zu spät.

Um diese Situation zu verbessern, hat die gesetzliche Unfallversicherung das "Frühmeldeverfahren Atemwege" entwickelt. Ziel ist es, Versicherte, die erste Beschwerden zeigen, die auf die mögliche Entstehung einer obstruktiven Atemwegs-Berufskrankheit hindeuten, frühzeitig zu identifizieren und ihnen ggf. geeignete Präventionsmaßnahmen anzubieten. So soll idealerweise der Eintritt einer obstruktiven Atemwegs-Berufskrankheit beziehungsweise deren Erkrankungsfolgen verhindert werden.

"Frühmeldeverfahren Atemwege" in drei Pilotregionen

Das Frühmeldeverfahren Atemwege wird zunächst in den drei Pilotregionen Thüringen, Mittelfranken und der Metropolregion München erprobt und evaluiert werden.

Mit Zustimmung der Betroffenen können Ärztinnen und Ärzte den vier beteiligten Unfallversicherungsträgern Patientinnen und Patienten aus den Pilotregionen melden, die erste Beschwerden einer Atemwegserkrankung zeigen, die möglicherweise einen beruflichen Bezug haben (sogenannte Frühfälle). Ziel ist es, Versicherte mit Symptomen zu erfassen, die noch unterhalb der Anforderungen einer Berufskrankheiten-Verdachtsanzeige liegen. Den Betroffenen werden dann individuelle Präventionsmaßnahmen (IP) angeboten, die der Entwicklung einer Berufskrankheit oder deren Verschlimmerung entgegenwirken.

Das "Frühmeldeverfahren Atemwege" wird von vier Berufsgenossenschaften (BGN (), BGW (), BGRCI (), BGHM ()) in folgenden Postleitzahlbereichen angeboten:

  • Metropolregion München
    PLZ 80xxx / 81xxx / 85xxx
  • Thüringen
    PLZ 37xxx / 96xx / 98xxx / 99xxx / 07xx
  • Mittelfranken
    PLZ 90xxx / 91xxx / 92xxx

Die Erprobungsphase des Frühmeldeverfahrens Atemwege läuft seit Juli 2021 und wird voraussichtlich im März 2024 enden. Das Projekt wird durch drei wissenschaftliche Institute begleitet und evaluiert:

Wer meldet Frühfälle an die Unfallversicherung?

Ärztinnen und Ärzte, die Erkrankte aus den Pilotregionen betreuen, können den Unfallversi-cherungsträgern potenzielle Frühfälle obstruktiver Atemwegserkrankungen während der gesamten Erprobungsphase melden. Besonders angesprochen sind:

  • Hausärztinnen und Hausärzte,
  • Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner
  • Fachärztinnen und Fachärzte der Lungenheilkunde, Inneren Medizin, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Arbeitsmedizin und Allergologie
  • Betriebsärztinnen und Betriebsärzte

Für jede Meldung eines Frühfalls erhalten die meldenden Ärztinnen und Ärzte eine pauschale Aufwandsentschädigung von 50 Euro.

Welche Symptomatik im Bereich der Atemwege als potenzielle Vorstufe einer Berufskrankheit gemeldet werden kann, ist in der folgenden Hilfestellung zum Frühmeldeverfahren Atemwege für die behandelnden Ärztinnen und Ärzten ausgewiesen (siehe unten).

Ablauf des Frühmeldeverfahrens Atemwege

1. Wann sollte ein potenzieller Frühfall gemeldet werden?

Eine "Meldung zur Prävention arbeitsbedingter Atemwegserkrankungen" sollte erfolgen, sobald es erste Hinweise auf die mögliche Entstehung oder Mitbeeinflussung einer obstruktiven Atemwegserkrankung durch den Arbeitsplatz gibt. Gibt es hingegen schon einen begründeten Verdacht auf eine Berufskrankheit im Sinne der BK Nrn. 4301, 4302 und 1315 (ohne Alveolitis) ist eine entsprechende Verdachtsanzeige gemäß § 202 SGB VII notwendig. Eine "Meldung zur Prävention arbeitsbedingter Atemwegserkrankungen" kommt dann nicht mehr in Betracht.

Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein für eine Meldung:

  • Feststellung einer Erkrankung der oberen und unteren Atemwege nach ICD-10 Schlüssel und
  • Ausübung einer Tätigkeit mit potentiell atemwegswirksamen Einwirkungen BK 4301, 4302, 1315

Bei den Symptomen dürfte es sich in der Regel um Schnupfen, Husten oder Kurzatmigkeit handeln. Relevante Frühsymptome können aber auch diskreter auftreten und sich in erster Linie dadurch äußern, dass die Patientin/der Patient im Urlaub oder am Wochenende weniger oder keine Symptome zeigt, diese also insbesondere am Arbeitsplatz auftreten. Auch kann die Lungenfunktion (noch) normale Werte aufweisen, sodass Zeichen einer Atemwegsobstruktion fehlen.

2. Wie erfolgt die Meldung zum Frühmeldeverfahren Atemwege?

Sofern der Patient / die Patientin seine bzw. ihre Einwilligung gibt, meldet der behandelnde Arzt / die behandelnde Ärztin den Fall mit Hilfe eines Formblattes (DOCX, 23 kB) ( Erläuterungen zur Meldung (DOCX, 14 kB) ) an die zuständige zentrale Meldestelle der Unfallversicherungsträger. Dort werden auch Fragen zum Verfahren beantwortet.

Meldestellen:

Carola Luther – BG RCI Langenhagen
Theodor-Heuss-Straße 160, 30853 Langenhagen
Tel. 06221 5108-38000
E-Mail:
und
Susanne Holzbock – BGW, Bezirksverwaltung München
Helmholtzstraße 2, 80636 München
Tel: 089/35096-4500
E-Mail:

3. Wie geht es nach der Meldung weiter?

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unfallversicherungsträger klären im Beratungsgespräch mit der versicherten Person die Anhaltspunkte für eine Gefährdung der Atemwege am Arbeitsplatz.

Bestätigt sich eine Gefährdung, werden die Versicherten von dem für sie zuständigen Unfallversicherungsträger an eine (wohnortnahe) pneumologische oder arbeitsmedizinische Ambulanz, die an dem Pilotprojekt beteiligt ist, überwiesen. Dort erfolgt eine weitere diagnostische Abklärung.

Gemeinsam mit den Betroffenen und den behandelnden Ärztinnen und Ärzten wird seitens des zuständigen Unfallversicherungsträgers versucht, die Ursachen der Erkrankung zu finden und möglichst zu beseitigen. Aus den Gesprächen können sich Hinweise für eine Anpassung der Bedingungen am Arbeitsplatz ergeben.

Parallel zur ärztlichen Diagnostik werden geeignete individualpräventive Maßnahmen veranlasst. Die Art der Maßnahmen kann unterschiedlich sein, da sich die Atemwegsbelastungen branchentypisch unterscheiden.

 


  • Medizinische Anhaltspunkte für einen zu meldenden Frühfall geben folgende ICD-10-Diagnosen
    • J 30.1 Allergische Rhinopathie durch Pollen
    • J 30.2 Sonstige saisonale allergische Rhinopathie
    • J 30.3 Sonstige allergische Rhinopathie
    • J 30.4 Allergische Rhinopathie, nicht näher bezeichnet
    • J 31.0 Chronische Rhinitis
    • J 31.1 Chronische Rhinopharyngitis
    • J 32.0 Chronische Sinusitis maxillaris
    • J 32.4 Chronische Pansinusitis
    • J 32.8 Sonstige chronische Sinusitis
    • J 32.9 Chronische Sinusitis, nicht näher bezeichnet
    • J 39.3 Hypersensitivitätsreaktion der oberen Atemwege, Lokalisation nicht näher bezeichnet
    • J 40 Bronchitis, nicht als akut oder chronisch bezeichnet
    • J 41.0 Einfache chronische Bronchitis
    • J 42 Nicht näher bezeichnete chronische Bronchitis
    • J 44.0 Chronische obstruktive Lungenkrankheit mit akuter Infektion der unteren Atemwege
    • J 44.1 Chronische obstruktive Lungenkrankheit mit akuter Exazerbation, nicht näher bezeichnet
    • J 44.8 Sonstige näher bezeichnete chronische obstruktive Lungenkrankheit
    • J 44.9 Chronische obstruktive Lungenkrankheit, nicht näher bezeichnet
    • J 45.0 Vorwiegend allergisches Asthma bronchiale
    • J 45.8 Mischformen des Asthmas bronchiale
    • J 45.9 Asthma bronchiale, nicht näher bezeichnet
    • J 68.0 Bronchitis und Pneumonie durch chemische Substanzen, Gase, Rauch und Dämpfe
    • J 68.1 Lungenödem durch chemische Substanzen, Gase, Rauch und Dämpfe
    • J 68.2 Entzündungen der oberen Atemwege durch chemische Substanzen, Gase, Rauch und Dämpfe, anderenorts nicht klassifiziert
    • J 68.3 Sonstige akute und subakute Krankheiten der Atmungsorgane durch chemische Substanzen, Gase, Rauch und Dämpfe
    • J 68.4 Chronische Krankheiten der Atmungsorgane durch chemische Substanzen, Gase, Rauch und Dämpfe
    • J 68.8 Sonstige Krankheiten der Atmungsorgane durch chemische Substanzen, Gase, Rauch und Dämpfe
    • J 68.9 Nicht näher bezeichnete Krankheiten der Atmungsorgane durch chemische Substanzen, Gase, Rauch und Dämpfe.